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010015 VO Grundkurs Kirchenrecht II (2025S)
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Sprache: Deutsch
Lehrende
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- N Dienstag 04.03. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 11.03. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 18.03. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 25.03. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 01.04. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 08.04. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 29.04. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 06.05. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 13.05. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 20.05. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 27.05. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 03.06. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 10.06. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 17.06. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Dienstag 24.06. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung findet als mündliche Präsenzprüfung statt (3 Fragen, 15 min). Eine aktuelle Ausgabe des CIC wird bereitgestellt. Sollte aufgrund universitärer Regelungen keine Präsenzprüfungen möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Prüfung umfasst drei Fragen aus dem gesamten Stoffgebiet der Vorlesung. Für eine positive Leistung müssen alle drei Fragen positiv bewertet werden.
Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können. Das reine Aufzählen von Stichworten ist nicht ausreichend.
Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können. Das reine Aufzählen von Stichworten ist nicht ausreichend.
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung, ebenso auf moodle veröffentlichte Materialien und dort als Pflichtlektüre oder „notwendige“ Lektüre gekennzeichnete Dateien.
Literatur
https://kr-ktf.univie.ac.at/studium-forschung/studienrelevante-literatur/CIC/1983 (Lat./dt.), 8. Aufl., Kevelaer 2017 (grüner Bd.);
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000;
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, I (1991);
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht I (1991), 25-38, Kanonisches Recht III (1997),
3-93;
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 3. Aufl., 2015, §§ 62-67;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 24), Stuttgart 2015;
Ludger Müller/Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB 4307), 2. Auflage, Paderborn 2021.
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000;
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, I (1991);
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht I (1991), 25-38, Kanonisches Recht III (1997),
3-93;
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 3. Aufl., 2015, §§ 62-67;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 24), Stuttgart 2015;
Ludger Müller/Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB 4307), 2. Auflage, Paderborn 2021.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
für 011 (15W) FTH 13, Master RW M7
Letzte Änderung: Fr 10.01.2025 00:01
Wie jede Rechtsordnung zielt auch das Kirchenrecht auf die Befolgung durch die Mitglieder der Rechtsgemeinschaft. Fällt diese in wesentlichen Fragen aus, steht die Identität der Gemeinschaft als solcher auf dem Spiel. Wie kaum eine andere normative Ordnung befindet sich das Recht der Kirche in einer Legitimitätskrise. Diese umfasst nicht nur die einzelnen Getauften, sondern zeigt sich besonders drastisch dort, wo amtlich Verantwortliche in der Kirche unbewusst oder in vollem Wissen gegen ihre Amtsverantwortung, die Ordnung der Gemeinschaft zu wahren, handeln. Der Umgang mit den Missbrauchsfällen in der Kirche zeigt, wozu eine systemische Nichtbeachtung von Rechtsnormen führen kann. Will das Kirchenrecht nicht zu einem klerikalen Disziplinarrecht verkommen, gilt es, die Notwendigkeit von Recht in der Glaubensgemeinschaft Kirche von Neuem zu begründen.2. Ausschnitt aus den „Allgemeinen Normen“: Was ist ein kirchliches Amt? Gibt es Amtsträgerinnen in der Katholischen Kirche? Wie kommt man in ein Amt und wie verliert man es? Was ist kirchliche Leitungsgewalt? Wie und durch wen wird sie ausgeübt?3. Das Recht des Verkündigungsdienstes
Die Verkündigung des Wortes Gottes ist der primäre Wesensvollzug der Kirche. Um sicherzustellen, dass die Verkündigung der Kirche bei aller notwendigen Bemühung um eine zeitgemäße Sprache mit dem identisch ist, was ihr als Wort Gottes anvertraut wurde, bedient sich die Kirche auch rechtlicher Mittel. In der Vorlesung über das kirchliche Verkündigungsrecht werden die folgenden Fragenbereiche angesprochen:
- Wie stellt sich das Beziehungsverhältnis von kirchlicher Autorität und Glaubenssinn des Gottesvolkes in rechtlicher Perspektive dar?
- Wer kann im Namen der Kirche sprechen? Welche Verbindlichkeitsstufen kirchlicher Lehren gibt es und welche rechtlichen Folgen sind damit verbunden?
- Welche Regelungen gelten für Predigt, Katechese, Religionsunterricht und Missionstätigkeit der Kirche?
- Was sind kirchliche Hochschulen und katholische Universitäten?
- Welche rechtlichen Mittel zur Sicherung des Glaubensgehaltes gibt es?Zudem führt die LV auch in die Grundbegriffe des kirchlichen Strafrechts ein .