010328 VO Ordensrecht (2006W)
Ordensrecht
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Di 14:00-16:00, Seminarraum 3 (Schenkenstraße 8-10)
Details
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Unter dem traditionellen Ausdruck "Ordensrecht" versteht man das Recht der Institute des geweihten Lebens (Orden und Säkularinstitute) und der Gesellschaften des apostolischen Lebens. Nach einer Begriffsbestimmung und einer genauen Unterscheidung werden die wichtigsten Bestimmungen des CIC/1983 und auch jene des CCEO aufgezeigt. Ebenso werden auch einschlägige Bestimmungen des österreichischen Staatskirchen- und staatlichen Rechtes berücksichtigt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundlegende Kenntnis des kodikarischen Ordensrechts; Kenntnis einiger Grundtypen von kanonischen Lebensgemeinschaften
Prüfungsstoff
Vorlesung mit ausführlicher Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsbläter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt
Literatur
Winfried Aymans - Klaus Mörsdorf, Lehrbuch aufgrund ds Codex Iuris Canonici, Bd. 2: Verfassungs- und Vereinigungsrecht, Paderborn - München - Wien - Zürich 13. Aufl. 1997; Joseph Listl/Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 2. Aufl 1999; Rudolf Henseler, Ordensrecht, in: Klaus Lüdicke (Hrsg.), Münsterischer Kommentar zum CIC unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Essen seit 1985 (Loseblattwerk); Auch separat veröffentlicht: Rudolf Henseler, Ordensrecht, Essen 4. Aufl. 2003; Bruno Primetshofer, Ordensrecht. Auf der Grundlage des CIC 1983 und des CCEO unter Berücksichtigung des staatlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, Freiburg 4. Aufl. 2003.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Wahlfach für alle Studienrichtungen, verpflichtend für den Wahlfachkorb (011)
Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07