Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030007 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2022S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 10.03. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 17.03. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 24.03. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 31.03. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 07.04. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 28.04. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 05.05. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 12.05. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 19.05. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 03.06. 12:00 - 13:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 09.06. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 23.06. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung aus Verfassungsrecht sowie auf die FÜM III. Inhalt der Übung sind die Grundlagen und Strukturen des Verfassungsrechtes, aufbauend auf den im ersten Studienabschnitt erworbenen Grundkenntnissen sowie auf das in Vorlesungen und Selbststudium erworbene Wissen. Es wird ein Schwerpunkt auf grundrechtliche Fragen gelegt werden; aber auch Verschränkungen des österreichischen Verfassungsrechts mit dem supranationalen und internationalen Recht werden behandelt.

Der Stoff wird in Form kurzer Fälle wiederholt und/oder erarbeitet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt durch mündliche Mitarbeit sowie durch die Teilnahme an schriftlichen Klausuren. Es dürfen (und sollen) unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden (aktueller Kodex Verfassungsrecht bzw Ausdrucke aus dem RIS).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Eine positive Note erhält, wer zumindest eine von zwei Klausuren erfolgreich absolviert und regelmäßig mündliche Mitarbeitsbeiträge, das heißt mindestens drei sinnvolle Wortmeldungen im Laufe der Lehrveranstaltungen, erbringt. Werden beide Klausuren positiv absolviert, zählt die bessere Klausurnote.
In der Übung besteht Anwesenheitspflicht; zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff der ersten Klausur sind die bis zum Klausurtermin in der Lehrveranstaltungseinheit besprochenen Themenbereiche, Stoff der zweiten Klausur sind die bis zu diesem Zeitpunkt in der Übung behandelten Inhalte.

Literatur

zur Wiederholung und Auffrischung des Stoffes aus dem ersten Studienabschnitt:
Perthold-Stoitzner, Lernen Üben Wissen Verfassungsrecht, 2. Auflage 2018
zur Prüfungsvorbereitung:
Berka,Verfassungsrecht, 8. Auflage 2021, oder
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage, 2022 oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage, 2015.
aktueller Kodex Verfassungsrecht (oder Ausdrucke aus dem RIS)
zur Vertiefung des Themenbereichs Grundrechte:
Berka/Binder/Kneihs, Grundrechte, 2. Auflage 2019.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 31.05.2022 12:27