Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030012 KU Einführung in das Schadenersatzrecht (2015W)
Mit rechtsvergleichenden Bezügen; auch für NichtjuristInnen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 24.09.2015 00:01 bis Di 27.10.2015 23:59
- Abmeldung bis Di 27.10.2015 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Zwischentest: 6.11.2015, Abschlusstest: 13.1.2015
- Mittwoch 28.10. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Freitag 30.10. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Donnerstag 05.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 06.11. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 16.12. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Dienstag 12.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 13.01. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in das Schadenersatzrecht inkl. rechtsvergleichender Bezüge.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Leistungskontrolle: 2 Tests (je 45%) und Mitarbeit (10%)
Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung und ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleiterinnen abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis 6.11. möglich. Das unentschuldigte Fernbleiben am Zwischentest wird als Abmeldung gewertet.
Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung und ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleiterinnen abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis 6.11. möglich. Das unentschuldigte Fernbleiben am Zwischentest wird als Abmeldung gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Teilnehmer kennen die Grundlagen des Schadenersatzrechts und der rechtsvergleichenden Methode.
Prüfungsstoff
Vortrag und Diskussion.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15