Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030014 SE Praxisseminar aus Arbeits- und Sozialrecht (2017W)

(für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Vorbesprechung am Mo 09.10.2017, 15:00-16:00
weitere Termine:
Fr 10.11.17, 14:00-16:00, Besprechungsraum des Instituts, Schenkenstraße 8-10
Fr 01.12.17, 13:00-15:00, Besprechungsraum des Instituts, Schenkenstraße 8-10
Fr 15.12.17, 14:00-16:00, SEM 31, Schottenbastei 10-16, Juridicum 3. OG

  • Montag 09.10. 15:00 - 16:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG (Vorbesprechung)
  • Freitag 15.12. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Allgemeines
Es handelt sich um ein Seminar, das als eines der Diplomandenseminare unter § 22 des Studienplans als Leistungsnachweis für das Diplomarbeitsmodul in Frage kommt, dies zusammen mit der zu verfassenden wissenschaftlichen Arbeit, die auf den im Rahmen der Diplomandenseminare gehaltenen Referaten beruhen und den Leistungsnachweis vervollständigen.

Aufgabenstellung
Im vorliegenden Fall wird an Hand eines praktischen Falles aus dem Arbeitsrecht die Rechtslage aus dem Blickwinkel der Arbeitgeberseite einerseits und der Arbeitnehmerseite andererseits wissenschaftlich fundiert aufzuarbeiten und in Handlungsempfehlungen umzusetzen sein.
Der Sachverhalt wird den TeilnehmerInnnen in Schritten zur Verfügung gestellt und ist daher schrittweise aufzuarbeiten. Bis zum jeweils folgenden LV-Termin sind die Ergebnisse stichwortartig schriftlich vorzubereiten. In der LV werden die Zwischen-Ergebnisse jeweils an Hand von kurzen Referatsbeiträgen besprochen und diskutiert. In der Folge wird der Sachverhalt dann entsprechend weiterentwickelt und ergänzt.
Bis zur letzten Einheit des Seminars ist zumindest ein grober Entwurf der schriftlichen Arbeit zu erstellen. Die ausformulierte schriftliche Arbeit ist nach dem letzten Termin fertig zu stellen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15