Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030018 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 20.10.2016 00:01 bis So 30.10.2016 23:59
- Abmeldung bis Mi 02.11.2016 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Für den Prüfungstermin November 2016.
In der Vorbesprechung besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht!
- Donnerstag 03.11. 09:00 - 10:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 04.11. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 09.11. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Freitag 11.11. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 16.11. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studenten auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausur und Mitarbeit.
Siehe zu den Hilfsmitteln: http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/Fischer-Czermak/Gesetzesausgaben_bei_der_F%C3%9CM_II.pdf
Siehe zu den Hilfsmitteln: http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/Fischer-Czermak/Gesetzesausgaben_bei_der_F%C3%9CM_II.pdf
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Schriftliche Klausur und Mitarbeit. Durch Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mind 1 Plus) kann die Klausurnote um einen Grad verbessert werden. Dies gilt auch im Falle einer negativen Klausur.
Prüfungsstoff
Ident mit dem der FÜM II.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15