Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030019 UE StEOP: Anfängerübung zur Falllösung aus Verfassungsrecht (2025S)
für IREWI-Studierende
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis So 02.03.2025 23:59
- Abmeldung bis Di 18.03.2025 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Dienstag 18.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 01.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 09.05. 09:00 - 09:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 16.05. 09:00 - 09:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch einen schriftlichen Test und mündliche Mitarbeit.
Der schriftliche Test findet am Freitag, den 9.5.2025 von 9.00 bis 9.45 Uhr statt.
Wiederholungstermin: Freitag, den 16.5.2025, von 9.00 bis 9.45 Uhr.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, ohne handschriftlichen Anmerkungen. Die Verwendung von KI-Tools ist erlaubt, jedoch muss in schriftlichen Arbeiten angegeben werden, dass dieses Hilfsmittel verwendet wurde.
Der schriftliche Test findet am Freitag, den 9.5.2025 von 9.00 bis 9.45 Uhr statt.
Wiederholungstermin: Freitag, den 16.5.2025, von 9.00 bis 9.45 Uhr.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, ohne handschriftlichen Anmerkungen. Die Verwendung von KI-Tools ist erlaubt, jedoch muss in schriftlichen Arbeiten angegeben werden, dass dieses Hilfsmittel verwendet wurde.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist obligatorisch.
Für mündliche Mitarbeit kann in jeder Stunde ein + erreicht werden.
Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung eines Tests sowie mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch mindestens zwei + erforderlich.
Für mündliche Mitarbeit kann in jeder Stunde ein + erreicht werden.
Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung eines Tests sowie mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch mindestens zwei + erforderlich.
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche behandelt.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Literatur
Bettina Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, 2. Aufl (2018) oder
Stelzer, Grundzüge des öffentlichen Rechts, 4. Auflage, 2019
Stelzer, Grundzüge des öffentlichen Rechts, 4. Auflage, 2019
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 29.01.2025 11:45
Bei der Übung besteht Anwesenheitspflicht; eine Einheit kann versäumt werden.