Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030022 SE Gewissensentscheidungen und ihre rechtliche Relevanz (2014W)
(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Vorbesprechung: 8.10.2014, 16:30 Uhr, Dienstzimmer Prof. Potz
Termine:
12. und 13.12.2014, ab 9.30, im Dienstzimmer Prof. Potz
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Gewissensfreiheit, entstanden aus dem Abwehrrecht des Einzelnen gegen den vom konfessionell gebundenen Staat verordneten Glaubens- und Gewissenszwang, hat im religionsneutralen Rechtsstaat eine Neubestimmung dahingehend erfahren, dass das Grundrecht der Gewissensfreiheit immer mehr als umfassendes Freiheitsrecht gesehen wird. Angesichts des hohen Verrechtlichungsgrades unserer Rechtsordnung trägt der Gesetzgeber potenziellen Konfliktkonstellationen verschiedentlich durch das Normieren von gewissensschonenden Handlungsalternativen Rechnung (etwa Zivildienst, Medizinrecht, Bildungsrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht). Angesichts dynamischer Veränderungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen stellt sich zum einen die Frage nach der Aufnahme weiterer Gewissensklauseln in die staatliche Rechtsordnung. Zum anderen gilt es, verbleibende Gewissenskonflikte Einzelner juristisch-pragmatisch in den Griff zu bekommen. Dabei geht es darum, ein gewissenskonformes Handeln für den Einzelnen zumutbar zu machen und gleichzeitig den Geltungsanspruch staatlichen Rechts nicht in Frage zu stellen. Derartige Fragestellungen sollen insbesondere anhand folgender Themenbereiche behandelt werden: Medizin- und Pharmazierecht generell sowie insbesondere iZm konfessionellen Krankenhäusern (zB Patientenverfügungen; Ablehnung von bestimmten Behandlungsmethoden aus religiös-weltanschaulichen Gründen); ; Elternrechte (Home-schooling; Selbstbestimmungsrecht iZm mit der Zirkumzision Minderjähriger); Arbeits- bzw Dienstrecht (neues Antidiskriminierungsrecht, Tendenzschutz); Kirchenasyl; Rechtsfigur des Zivilen Ungehorsams; Position des „Gewissenstäters“.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Referat und schriftliche Seminararbeit im Umfang von ca. 25 Seiten
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47