Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030025 UE Übung Romanistische Fundamente (Sachenrecht - Nicht StEOP) (2022S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 00:01 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 118 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Lehrveranstaltung findet in Präsenz statt.
- Donnerstag 10.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 17.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 24.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 31.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.04. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 28.04. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 05.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 12.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 19.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 09.06. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 23.06. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln juristischer Methodik, römischer Denkfiguren auch als Fundamente unserer modernen Privatrechte und das Erlernen des römischen Sachenrechts anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung). Die Texte sind von den Studierenden in eigener Arbeit vorzubereiten und werden in Lehrveranstaltungseinheiten gemeinsam besprochen und diskutiert.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige Anwesenheit (zweimaliges entschuldigtes Fehlen wird toleriert); Mitarbeit
2. es finden zwei schriftliche Klausuren statt
1. regelmäßige Anwesenheit (zweimaliges entschuldigtes Fehlen wird toleriert); Mitarbeit
2. es finden zwei schriftliche Klausuren statt
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Notendurchschnitt der beiden Klausuren muss zumindest "vier" ergeben ( zB. 1+3=2; 3+5=4; 4+5=5), um die Übung positiv zu absolvieren
Prüfungsstoff
Römisches Sachenrecht. Es werden bei den Klausuren jeweils die Kapitel abgeprüft, die bis dahin in der Übung besprochen wurden.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage (2020)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage (2020)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 08.06.2022 14:08