Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030041 UE Übung Romanistische Fundamente (Sachenrecht - Nicht StEOP) (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 26.02.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 14.03.2024 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 14.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 21.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 11.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 18.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 25.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 02.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 16.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 23.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 13.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 20.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln juristischer Methodik, römischer Denkfiguren auch als Fundamente unserer modernen Privatrechte und das Erlernen des römischen Sachenrechts anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung). Die Texte sind von den Studierenden in eigener Arbeit vorzubereiten und werden in Lehrveranstaltungseinheiten gemeinsam besprochen und diskutiert.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige Anwesenheit (zweimaliges entschuldigtes Fehlen wird toleriert); Mitarbeit
2. es finden zwei schriftliche Klausuren statt
1. regelmäßige Anwesenheit (zweimaliges entschuldigtes Fehlen wird toleriert); Mitarbeit
2. es finden zwei schriftliche Klausuren statt
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Notendurchschnitt der beiden Klausuren muss positiv sein, also zumindest "vier" ergeben ( zB. 1+3=2), um die Übung positiv zu absolvieren. Nehmen Sie an einer der beiden Klausuren nicht teil, wird diese als "nicht genügend" bewertet.
Prüfungsstoff
Römisches Sachenrecht. Es werden bei den Klausuren jeweils die Kapitel abgeprüft, die bis dahin in der Übung besprochen wurden.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Auflage (2021)
Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage (2020)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Auflage (2021)
Halbwachs (Hrsg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage (2020)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 11.03.2024 15:05