Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030046 UE Übung aus Privatrechtsgeschichte (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 110 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 14.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 22.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 29.05. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 04.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 05.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 11.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 12.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 18.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 19.06. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende des Ersten Studienabschnittes zur Vorbereitung auf die Modulprüfung aus "Rechts- und Verfassungsgeschichte". Anhand von Quellen werden thematische Schwerpunkte aus dem Prüfungsteil "Privatrechtsgeschichte" besprochen; dies umfasst etwa den halben Teil der gesamten Modulprüfung. Zur Vorbereitung auf den Prüfungsteil "Verfassungsgeschichte" wird der Besuch einer entsprechenden Übung empfohlen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

mündliche Mitarbeit und zwei schriftliche Klausuren. Einziges erlaubtes Hilfsmittel ist ein bilinguales Wörterbuch (für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es werden zwei Klausuren abgehalten; für die Gesamtnote wird die jeweils bessere Klausurnote herangezogen (wurde nur an einem Klausurtermin teilgenommen, die dort erzielte Klausurnote). Durch Mitarbeit ist eine Verbesserung um bis zu zwei Notengrade möglich. Nicht möglich ist jedoch eine derartige Verbesserung von "nicht genügend" auf "genügend", d.h. eine der beiden Klausuren muss jedenfalls positiv sein.

Prüfungsstoff

Wird auf moodle bekanntgegeben.

Literatur

wird auf moodle bekanntgegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 22.02.2024 11:05