Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030047 KU Menschenrechtliche und europarechtliche Grundlagen von Gleichheit und Nichtdiskriminierung (2019W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Endgültige Aufnahme in die LV erfolgt in der ersten Einheit - Studierende auf der Warteliste rücken bei Teilnahme vor! Sollte jemand angemeldet, aber verhindert sein, bitte um diesbezügliche Information, wenn der Platz gewahrt werden soll!

  • Donnerstag 14.11. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Dienstag 03.12. 13:00 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 04.12. 09:30 - 13:30 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Donnerstag 05.12. 13:00 - 17:30 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Donnerstag 12.12. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Prinzipien von Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind zentrale Bestandteile des Menschen-rechtsschutzes und jeglichem Freiheitsgedanken inhärent. Freiheit und Gleichheit sind wechsel-weise aufeinander bezogen und bedingen einander.
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden die Grundkonzepte von Gleichheit, Gleichbehand-lung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung unter Bezugnahme auf internationale und europäi-sche Menschenrechtskonventionen und verfassungsrechtliche Bestimmungen in Österreich darge-stellt und diskutiert. Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden ( auch Nichtju-rist_innen) ein grundlegendes Verständnis für die Kernfragen dieses Rechtsbereiches zu vermit-teln.
Die Bedeutung dieser weitgehend als Individualrechte formulierten Prinzipien wird insbesondere anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Verfassungsgerichtshofs behandelt.

o Gleichheit und der Gleichheitsgrundsatz, für wen gilt er?
o Steht der Gleichbehandlungsgrundsatz in Konflikt mit anderen Grundrechten?
o Rechtliche Einordnung unterschiedlicher Formen von Diskriminierungen
o EGMR und EUGH, zwei Gerichtshöfe – zwei Rechtsordnungen?
o Zugang zum Recht und prozessuale Besonderheiten im Antu-Diskriminierungsrecht
o Anti-Diskriminierung in unterschiedlichen Rechtssystemen (national, EU, Europarat und UN)
o Anti-Diskriminierung als Politikfeld

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur. Alternativ kann auch zu einem selbst gewählten Thema eine Präsentation gehalten werden. Themen- und Terminvereinbarung in den ersten beiden Kurseinheiten. Die Präsentationen finden nicht isoliert statt, sondern werden thematisch in den Kursablauf eingebaut.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur oder Präsentation

Prüfungsstoff

Vortragsunterlagen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15