Universität Wien

030056 SE Seminar: Recht und Moral (2022S)

auch für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Blocktermine: 10., 11., 17., 18. Juni, jeweils 9.30 - 18.00 Uhr. Ort: Seminarräume am Oskar-Morgenstern-Platz.

  • Donnerstag 17.03. 14:00 - 15:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

ZIELE und METHODEN:
Referate der Studierenden und deren kritische Diskussion, ggf. Erstellung und Betreuung einer schriftlichen Diplomseminararbeit

INHALTE:
Soll das Recht den Menschen sagen, wie sie ein gutes, erfülltes Leben führen sollen? Das wird spätestens seit Kant und John Stuart Mill bezweifelt: Danach soll das Recht nur eine Rahmenordnung bereitstellen, die allen eine autonome Lebensführung ermöglicht. Ob aber das Recht völlig frei von moralischen Prägungen sein kann, wird angesichts unterschiedlicher Lebenskulturen in einer pluralistischen Gesellschaft wieder zunehmend bezweifelt. Vielfach wird dabei auf antike und mittelalterliche Rechtsvorstellungen zurückgegriffen (insb Aristoteles und Thomas von Aquin), die eng mit Vorstellungen von der moralischen Bestimmung des Menschen verbunden waren. Diesen Konzepten soll im Seminar zunächst das neuzeitliche westliche Rechtsverständnis als Freiheitsordnung gegenübergestellt werden und danach zentrale Begriffe wie Menschenwürde, Autonomie, Gerechtigkeit, das Verhältnis von Rechten und Pflichten, aber auch Säkularität von Staat und Recht, im Spannungsfeld von Recht und Moral verortet werden. Dabei sollen aktuelle Fragen wie Sterbehilfe oder Impfpflicht ebenso diskutiert werden wie moral-affine nicht-säkulare oder außereuropäische Rechtsvorstellungen. Daran schließt sich die Frage, inwieweit freiheitliche Demokratien ohne ethische Grundeinstellungen ihrer Bürgerschaft auskommen können, ohne eine solche erzwingen zu können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Referate mit handout bzw PP-Präsentation; mündliche Mitarbeit durch Beteiligung an der Diskussion .
Für Diplomand*innen zusätzlich Diplomseminararbeit in größerem Umfang.
Die Referatsthemen werden in der Vorbesprechung vergeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Referat samt Präsentation bzw handout für positive LV-Note erforderlich

Prüfungsstoff

Inhalt des jeweiligen Seminarbeitrags

Literatur

Wird in der VB bekannt gegeben bzw. in moodle hochgeladen. darüber hinaus ist Literatur zu den einzelnen DSA durch die Diplomand*innen im Zuge der Bearbeitung des Themas zu ermitteln; Hilfestellungen durch LV-Leitung falls erforderlich.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 05.05.2022 10:08