030059 PUE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Anmeldung von Do 29.09.2022 00:01 bis Mo 03.10.2022 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 11.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Endnote setzt sich zu 80 % aus der Leistung bei der Klausur und zu 20 % aus dem Mitarbeitsnachweis zusammen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Eine positive Klausur. Werden zwei Klausuren mitgeschrieben, zählt deren Mittelwert als Klausurnote.
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff richtet sich nach dem Inhalt der einzelnen Einheiten.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 05.10.2022 11:08
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/