Universität Wien

030066 SE Seminar aus Arbeitsrecht - Arbeitszeitrecht (2022S)

für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 08.03. 11:00 - 12:30 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 16.05. 17:30 - 19:30 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Freitag 03.06. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Samstag 04.06. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In diesem Seminar erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Kernthemen des Arbeitszeitrechts an Hand von grundlegenden und aktuellen Entscheidungen von EuGH, VwGH und OGH.

Folgende Entscheidungen und Themenbereiche können dabei bearbeitet werden:
1. Arbeitnehmerbegriff im europäischen Arbeitszeitrecht (Teilzeitrichter) – EuGH C-393/10, O’Brien
2. Ausnahme für autonom Arbeitende in der Arbeitszeit-RL – EuGH C-175/16, Hälvä
3. Unterliegt Freiwilligenarbeit der Arbeitszeitrichtlinie? – EuGH EuGH C-518/15, Matzak
4. Unterliegt Freiwilligenarbeit dem AZG? – VwGH 2013/11/0079, VwSlg 19.221 A/2015
5. Arbeitszeitrechtliche Qualifikation von Rufbereitschaft – EuGH C-344/19 - Radiotelevizija Slovenija; C-580/19 – Stadt Offenbach; C-214/20 – Dublin City Council
6. Rufbereitschaft und Ständige Erreichbarkeit (inkl Abgeltungsfragen) – OGH 8 ObA 61/18f
7. Umkleidezeit als Arbeitszeit – OGH 9 ObA 13/20gm (Thermenhotel), 9 ObA 29/18g (Krankenhaus)
8. Ruhepause als Arbeitszeit – EuGH C-107/19 – Dopravní podnik hl. m. Prahy; OGH 9 ObA 9/18s
9. Bezugszeitraum für durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit – EuGH C-254/18 - Syndicat des cadres de la sécurité intérieure
10. Wegzeiten als Arbeitszeit – EuGH C-266/14 – Tyco; OGH 9 ObA 8/18v
11. Zulässigkeit des Verfalls von Zeitguthaben bei Gleitzeit – OGH 9 ObA 75/19y
12. Kollektivvertrag und Gleitzeit (Höchstarbeitszeiten nach AZG-Novelle 2018) – OGH 8 ObA 77/18h
13. Erforderlichkeit der Vereinbarung des Arbeitszeitausmaßes/Flexibilitätszuschlag – OGH 8 ObA 116/04y – Peek & Cloppenburg
14. Durchrechnung bei Teilzeit-Arbeitnehmer:innen – OGH 9 ObA 18/13g
15. EU-rechtliche Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung - EuGH C-55/18 – CCOO

Zudem diskutieren wir gemeinsam bei einem Zwischentermin gleichsam zum "Aufwärmen" das 8. Kapitel des Kapitals von Karl Marx ("Der Arbeitstag"). Studierende sollen dabei dazu anregt werden, sich nicht nur mit der rechtlichen Ausgestaltung, sondern auch mit den Kontexten und Auswirkungen der einzelnen Aspekte der Arbeitszeitregulierung zu beschäftigen.

Es ist bis Ende März ein kurzes Exposé zum Seminarthema (Themenaufriss, geplante Gliederung und eine erste Literaturliste) zu erstellen, am 16. Mai findet ein Zwischentermin zur Diskussion des Marx-Kapitels statt. Der Präsentationsblock findet dann am 3. und 4. Juni statt. Die konkrete Abhaltung (Präsenz oder digital) richtet sich nach der aktuellen pandemischen Situation und den dann geltenden universitären Vorgaben wobei eine Abhaltung in Präesenz angestrebt wird.

Die zu bearbeitenden Entscheidungen (siehe oben) werden in der Vorbesprechung kurz vorgestellt und zur Bearbeitung verteilt.

Bis Ende März ist ein Exposee zu verfassen auf das es dann feed-back gibt. Es ist ein 15 minütiges Referat vorzubereiten und im Rahmen der Blockeinheit im Juni zu präsentieren. Eine schriftliche Seminararbeit ist nur abzugeben, wenn eine Approbation als Diplomarbeit angestrebt wird.

Bei allen Terminen besteht Anwesenheitspflicht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Exposé, Präsentation, Beteiligung an der Diskussion

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Benotet wird das Exposée (10%), die Präsentation des zu bearbeitenden Themas (80%) sowie die aktive Teilnahme an den Diskussionen (10%).

Prüfungsstoff

Es ist eine Präsentation auf Basis der selbst recherchierten Literatur und Rechtsprechung zu halten - im Zuge des Exposé-Feedback werden Einstiegshinweise gegeben, sollte hier etwas fehlen. Auch im Zuge der Vorbereitungen werden Hilfestellungen geboten - eine Literaturliste zu den einzelnen Themen gibt es nicht, da gerade die Recherche wesentlicher Teil des Seminars ist.

Literatur

Karl Marx, Das Kapital - 1. Buch, 8. Kapitel - online zB hier verfügbar http://www.mlwerke.de/me/me23/me23_245.htm

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27