Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030073 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.09.2016 00:01 bis Di 27.09.2016 22:00
- Abmeldung bis So 16.10.2016 23:59
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 11.10. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 18.10. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 25.10. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 08.11. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 15.11. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 22.11. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 29.11. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 06.12. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 13.12. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 10.01. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 17.01. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 24.01. 08:30 - 10:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht an Hand von Fällen bearbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind dabei so gewählt, dass die Studierenden möglichst gut auch auf die Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht vorbereitet werden. Die gemeinsame Falllösung soll das selbst erarbeitete Wissen der Studierenden vertiefen und praktisch anwenden wobei auch wesentliche methodische Fertigkeiten entwickelt werden sollen
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle: Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen (Kurz-)Klausuren (Dauer: 30 Minuten), sowie das Abfassen einer Hausarbeit.Mindestanforderungen an die Studierenden für eine positive Beurteilung: Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an den zwei Klausuren, wobei zeitnahe Ersatzklausuren im Falle begründeter und nachgewiesener Verhinderung möglich sind. Ebenfalls muss eine Hausarbeit, in Form einer Teamarbeit abgefasst werden. Es muss insgesamt eine positive Note erreicht werden (siehe unten).
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils „Studienrecht“ der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Pflichtübung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab): Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen.
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils „Studienrecht“ der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Pflichtübung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab): Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vertiefung und Anwendung arbeits- und sozialrechtlichen Wissens, Prüfungsvorbereitung, Entwicklung eines arbeits- und sozialrechtlichen Problemverständnisses.
Prüfungsstoff
Zu den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde
Literatur
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 9. Auflage (2015),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 9. Auflage (2015),
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2016) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 7. Auflage (2013)Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 9. Auflage (2015),
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2016) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 7. Auflage (2013)Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15