Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030082 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis Di 24.09.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.10.2024 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 08.10. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.10. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.10. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.10. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.11. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.11. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.11. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.11. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.12. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.12. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.12. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.01. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.01. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- N Dienstag 21.01. 09:30 - 11:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht an Hand von Fällen aus dem Casebook Arbeits- und Sozialrecht (Hrsg: Mazal/Niksova) bearbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind dabei so gewählt, dass die Studierenden möglichst gut auch auf die Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht vorbereitet werden. Die gemeinsame Falllösung soll das selbst erarbeitete Wissen der Studierenden vertiefen und praktisch anwenden wobei auch wesentliche methodische Fertigkeiten entwickelt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen Klausuren. Dabei darf mit einer unkommentierten Gesetzesausgabe gearbeitet werden, sonstige Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an zumindest einer der beiden Leistungsfeststellungen; wird an der anderen nicht teilgenommen fließt diese als negativ (dh als "Nicht Genügend (5)") in die Gesamtbenotung ein.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab):
Die Noten der zwei Teilleistungen werden gleich gewichtet. Bei Zwischennoten gibt die letzte Note (auch wenn dies ein "Nicht Genügend" wegen Nichtteilnahme ist) den Ausschlag. Die Klausuren werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Leistungsfeststellung wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Die Noten der zwei Teilleistungen werden gleich gewichtet. Bei Zwischennoten gibt die letzte Note (auch wenn dies ein "Nicht Genügend" wegen Nichtteilnahme ist) den Ausschlag. Die Klausuren werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Leistungsfeststellung wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Prüfungsstoff
Zu den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde. Die Inhalte sind auf Moodle ersichtlich.
Literatur
Mazal/Niksova, Casebook Arbeitsrecht- und Sozialrecht, 12. Aufl (2024) - erscheint im Oktober 2024!!!
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023),
alternativ: Marhold/Brameshuber/Friedrich, Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021)
kompakt und wenig vertiefend: Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023),
alternativ: Marhold/Brameshuber/Friedrich, Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021)
kompakt und wenig vertiefend: Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 03.10.2024 14:05