Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030086 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2017W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Anmeldung von Do 28.09.2017 10:30 bis Do 05.10.2017 23:59
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 31.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit im Sinne des Abs 6 Z 2 der Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit im Sinne des Abs 6 Z 2 der Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht (10. Auflage 2012) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage 2012).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (3. Auflage 2014) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (21. Auflage 2017) und Mayer-Maly, Römisches Recht (2. Auflage 1999).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (3. Auflage 2014) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (21. Auflage 2017) und Mayer-Maly, Römisches Recht (2. Auflage 1999).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15