Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030090 SE Religion im säkularen Staat - aktuelle österreichische und europäische Rechtsprechung (2011S)

(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung


ACHTUNG ÄNDERUNG: am 18.06. findet die LV im SEM 2, EG Kath. Theol. Fak., Schenkenstraße statt.

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 17.06. 09:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Samstag 18.06. 09:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In den letzten Dezennien hat sich ein deutlicher Strukturwandel im Bereich des Religiösen vollzogen. Mit der Veränderung der religiösen Landschaft (Aufbrechen volkskirchlicher Strukturen, Migrationsbewegungen, Neue Religiöse Bewegungen) verbunden sind Individua-lisierungs-, Pluralisierungs- und weitere Säkularisierungsprozesse. Gleichzeitig findet sich immer wieder das Schlagwort von der „Rückkehr der Religionen“. Daraus ergeben sich neue Herausforderungen für das Religionsrecht und die Religionspolitik, die in zunehmendem Maß von Auswirkungen des Europarechts überlagert werden.
Vor diesem Hintergrund sollen eingebunden in das Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates und das Gleichbehandlungsgebot bzw Antidiskriminierungsrecht fol-gende Themenbereiche anhand aktueller Entscheidung des EGMR, des EuGH, österreichi-scher und gegebenenfalls auch anderer nationaler Höchstgerichte erörtert werden:
der Öffentlichkeitsanspruch von Religion; die Rechtsstellung von Religionsgemeinschaften; Differenzierungen zwischen Religionen in der staatlichen Rechtsordnung; der Gehalt der öf-fentlich-rechtlichen Stellung gesetzlich anerkannter Religionsgemeinschaften; die rechtliche Stellung von neuen religiösen und religionsähnlichen Bewegungen sowie nicht-religiösen Weltanschauungen; Religionsdelikte sowie die Sichtbarmachung von Religion im staatlich verfassten Bereich des Öffentlichen sowie im arbeitsrechtlichen Kontext, so etwa das Anbrin-gen religiöser Symbole (Kreuz), das Tragen religiös motivierter Bekleidung (islamisches Kopftuch, Niqab, Burka; Turban der Sikhs), die Errichtung von Gottesdienststätten ( v.a. Mo-scheenbauten und Minarette, Muezzinruf), den Einbau von Religion und Theologie in öffent-liche Bildungs- sowie anderen öffentlichen Einrichtungen (Religionsunterricht, Theologische Fakultäten, verschiedene Formen des Anstaltsseelsorge) sowie die Verrichtung von Gebeten und andere Formen der Religionsausübung im öffentlichen Raum.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27