Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030090 SE Religion im säkularen Staat - aktuelle österreichische und europäische Rechtsprechung (2011S)
(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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ACHTUNG ÄNDERUNG: am 18.06. findet die LV im SEM 2, EG Kath. Theol. Fak., Schenkenstraße statt.
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 17.06. 09:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Samstag 18.06. 09:00 - 18:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27
Vor diesem Hintergrund sollen eingebunden in das Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates und das Gleichbehandlungsgebot bzw Antidiskriminierungsrecht fol-gende Themenbereiche anhand aktueller Entscheidung des EGMR, des EuGH, österreichi-scher und gegebenenfalls auch anderer nationaler Höchstgerichte erörtert werden:
der Öffentlichkeitsanspruch von Religion; die Rechtsstellung von Religionsgemeinschaften; Differenzierungen zwischen Religionen in der staatlichen Rechtsordnung; der Gehalt der öf-fentlich-rechtlichen Stellung gesetzlich anerkannter Religionsgemeinschaften; die rechtliche Stellung von neuen religiösen und religionsähnlichen Bewegungen sowie nicht-religiösen Weltanschauungen; Religionsdelikte sowie die Sichtbarmachung von Religion im staatlich verfassten Bereich des Öffentlichen sowie im arbeitsrechtlichen Kontext, so etwa das Anbrin-gen religiöser Symbole (Kreuz), das Tragen religiös motivierter Bekleidung (islamisches Kopftuch, Niqab, Burka; Turban der Sikhs), die Errichtung von Gottesdienststätten ( v.a. Mo-scheenbauten und Minarette, Muezzinruf), den Einbau von Religion und Theologie in öffent-liche Bildungs- sowie anderen öffentlichen Einrichtungen (Religionsunterricht, Theologische Fakultäten, verschiedene Formen des Anstaltsseelsorge) sowie die Verrichtung von Gebeten und andere Formen der Religionsausübung im öffentlichen Raum.