Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030094 KU Diskussionsforum Terrorismus (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 26.05. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 28.05. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive Teilnahme an der Diskussion an beiden Kurstagen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilt wird die aktive Beteiligung an der Diskussion.
Beurteilung: mit Erfolg teilgenommen / ohne Erfolg teilgenommen
Beurteilung: mit Erfolg teilgenommen / ohne Erfolg teilgenommen
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind jene Fragen, die an den drei Kurstagen durchgenommen werden.
Literatur
Literatur wird den Teilnehmer*innen rechtzeitig vor den Kurstagen zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 30.01.2025 15:05
1. Zunächst stellt sich die Frage, ob und wenn ja wie solche Anschläge im Vorhinein mit den Mitteln des Polizeirechts verhindert werden können. Sind unsere Staatsschutzbehörden mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet? Bedarf es zusätzlicher Mittel, um die Tätigkeit der neu geschaffenen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie der Landesämter für Staatsschutz zu verbessern? Inwiefern war die Organisationsreform des Verfassungsschutzes, durch die die Bereiche des Nachrichtendienstes und des Staatschutzes stärker getrennt wurden, sinnvoll? Kann es auch eine grundrechtskonforme Sicherungshaft geben? Diese und andere Fragen des Polizeirechts sind Thema am ersten Diskussionstag.
2. Der zweite Forumstag widmet sich zunächst Fragen des materiellen Strafrechts. Inwiefern kann das materielle Strafrecht zur Verhinderung von Terroranschlägen beitragen? Braucht es mehr Organisationsdelikte? Inwiefern reichen schon bestehende Tatbestände des StGB wie etwa §§ 278b, 246 und 247a? Nach eingehender politischer Diskussion wurde auch ein neuer Tatbestand zur besseren Bekämpfung des "politischen Islam" eingeführt (§ 247b StGB). Zu Recht? Schließlich stehen Fragen des Strafvollzugs sowie der Behandlung aus der Haft entlassender Straftäter im Fokus. Kann im Strafvollzug eine weitere Radikalisierung wirksam verhindert werden? Inwiefern können Täter mit Terrorbezug nach Ihrer Strafhaftverbüßung besser überwacht werden?
Diese Themenblöcke werden an zwei Tagen diskutiert. Dadurch soll den Teilnehmer*innen ein umfassender Überblick über die verschiedenen Ebenen der Terrorismusdiskussion geboten werden und so ein Beitrag zur Versachlichung der gesellschaftlichen Diskussion geleistet werden.
Den Teilnehmer*nenn wird vorab Material zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt werden, damit ein ausreichender Informationsstand in der Diskussion sichergestellt ist.