Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030095 UE Übung Romanistische Fundamente - Sachenrecht (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 10.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 31.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 14.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln juristischer Methodik, römischer Denkfiguren auch als Fundamente unserer modernen Privatrechte und das Erlernen des römischen Sachenrechts anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung).
Die von mir zur Verfügung gestellten Fälle und Quellentexte sind von den Studierenden in eigener Arbeit vorzubereiten und werden in Lehrveranstaltungseinheiten gemeinsam besprochen und diskutiert.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Erwartet wird die regelmäßige und aktive Teilnahme an den einzelnen Unterrichtseinheiten, sowie die selbstständige Vor- und Nachbereitung.
Für ein positives Zeugnis ist das Erreichen von insgesamt 15 Punkten erforderlich. Bei den beiden Klausuren in Präsenz können jeweils 30 Punkte erreicht werden, wovon die bessere Klausur der Benotung zu Grunde gelegt wird. Weiters können mit kleineren freiwilligen Hausaufgaben und regelmäßiger gehaltvoller Mitarbeit in den Übungseinheiten insgesamt 4 Mitarbeitspunkte erworben werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Erlernt und schließlich erwartet wird die Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie das Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung und bei der Bearbeitung antiker Quellentexte.

Für ein positives Zeugnis ist das Erreichen von insgesamt 15 Punkten erforderlich.
Bei den beiden Klausuren können jeweils 30 Punkte erreicht werden. Gewertet wird die bessere Klausur.
Weiters können mit kleineren freiwilligen Hausaufgaben und regelmäßiger gehaltvoller Mitarbeit in den Übungseinheiten insgesamt 4 weitere Punkte erworben werden.

Notenschema:
27-30 Punkte: Sehr gut
23-26 Punkte: Gut
19-22 Punkte: Befriedigend
15-18 Punkte: Genügend
0-14 Punkte: Nicht genügend

Prüfungsstoff

Römisches Sachenrecht. Es werden bei den Klausuren jeweils die Kapitel abgeprüft, die bis dahin in der Übung besprochen wurden.

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Auflage (2021)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Halbwachs (Hg.), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018)
Benke/Meissel, Juristenlatein, 4. Auflage (2021)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage (2020)
Pichler/Kossarz, Casebook Römisches Recht (2014)
Pichler/Kossarz, 24 Musterexegesen zum römischen Recht (2018)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 01.09.2023 09:26