Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030103 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2020S)
Sachenrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 110 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.03. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 18.03. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 25.03. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 22.04. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 29.04. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 06.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 13.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 20.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln römischer Denkfiguren und das Erlernen römischen Sachenrechts, primär anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung), die von den Studierenden alleine vorzubereiten sind und in der Lehrveranstaltung besprochen und diskutiert werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Regelmäßige Anwesenheit: Wenn sie mehr als 2 mal (unentschuldigt) fehlen, führt dies zu einer negativen LV-Beurteilung.
2. Notwendige Vorbereitung: Die LV zielt auf juristische Falllösungskompetenz ab und vermittelt diese in den Übungsstunden ausschließlich interaktiv. Dies verlangt von jeder/m Studierenden den Lehrstoff im Vorfeld zu erarbeiten.
3. Klausuren: Jede/r Studierende hat min. zwei Klausuren mitzuschreiben.
4. Positives Pflichtübungszeugnis: Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit sowie ein positiver Schnitt aus zwei Klausuren notwendig. Mündliche Mitarbeit kann zu einer Verbesserung der Note führen.
2. Notwendige Vorbereitung: Die LV zielt auf juristische Falllösungskompetenz ab und vermittelt diese in den Übungsstunden ausschließlich interaktiv. Dies verlangt von jeder/m Studierenden den Lehrstoff im Vorfeld zu erarbeiten.
3. Klausuren: Jede/r Studierende hat min. zwei Klausuren mitzuschreiben.
4. Positives Pflichtübungszeugnis: Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit sowie ein positiver Schnitt aus zwei Klausuren notwendig. Mündliche Mitarbeit kann zu einer Verbesserung der Note führen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15