Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030103 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2020S)

Sachenrecht

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 110 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 11.03. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 18.03. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 25.03. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 22.04. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 29.04. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 06.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 13.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 20.05. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln römischer Denkfiguren und das Erlernen römischen Sachenrechts, primär anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung), die von den Studierenden alleine vorzubereiten sind und in der Lehrveranstaltung besprochen und diskutiert werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. Regelmäßige Anwesenheit: Wenn sie mehr als 2 mal (unentschuldigt) fehlen, führt dies zu einer negativen LV-Beurteilung.
2. Notwendige Vorbereitung: Die LV zielt auf juristische Falllösungskompetenz ab und vermittelt diese in den Übungsstunden ausschließlich interaktiv. Dies verlangt von jeder/m Studierenden den Lehrstoff im Vorfeld zu erarbeiten.
3. Klausuren: Jede/r Studierende hat min. zwei Klausuren mitzuschreiben.
4. Positives Pflichtübungszeugnis: Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit sowie ein positiver Schnitt aus zwei Klausuren notwendig. Mündliche Mitarbeit kann zu einer Verbesserung der Note führen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.

Prüfungsstoff

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15