Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030106 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 21.02.2023 23:59
- Abmeldung bis Di 14.03.2023 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.03. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.03. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.03. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.04. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.04. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.05. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.05. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.05. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.05. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.06. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.06. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.06. 17:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ablauf: Die Anfängerpflichtübung beginnt am Dienstag, den 14. März 2023 und findet wöchentlich statt. Die Übung wird in Präsenz abgehalten. Sofern sich im Laufe des Semesters die Vorgaben im Hinblick auf die COVID-19 Schutzmaßnahmen ändern, wird die Lehrveranstaltung in digitaler oder hybrider Form weitergeführt.Ziele, Inhalte und Methode: Die Anfängerübung dient der Vermittlung der Grundlagen des Strafrechts, wobei der Fokus auf dem Allgemeinen Teil I und dem Besonderen Teil I liegt. Zunächst werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) anhand von Übungsfällen erarbeitet, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich daher selbstständig auf die jeweiligen Übungseinheiten vor und halten Sie für jede Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe (StGB) bereit!Nach Aufnahme in die Anfängerpflichtübung werden Sie auf der Lernplattform Moodle freigeschaltet. Dort finden Sie die zu besprechenden Fälle und sonstigen Lernmaterialien.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Endnote setzt sich aus der Klausurnote und der Mitarbeitsleistung zusammen. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist:- die positive Absolvierung einer der beiden Klausuren (WICHTIG: Zulassung zum 2. Klausurtermin [= Ersatztermin] erfolgt nur dann, wenn Sie bei der 1. Klausur negativ waren oder zur 1. Klausur nicht angetreten sind) und
- qualifizierte Mitarbeit
erforderlich.Klausurtermine:
- 6. 6. 2023
- 20. 6.2023Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
- qualifizierte Mitarbeit
erforderlich.Klausurtermine:
- 6. 6. 2023
- 20. 6.2023Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Gesamtbeurteilung. ACHTUNG: Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Präsenzeinheit führt zu einer Abmeldung!Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist eine positive Klausur sowie aktive Mitarbeit erforderlich. Die Endnote entspricht der positiven Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit wie folgt:
- bei keiner Mitarbeitsleistung ist die Endnote negativ
- bei einer bis 3 Mitarbeitsleistung(en) entspricht die positive Zwischennote der Endnote
- bei 4 oder mehr Mitarbeitsleistungen verbessert sich eine positive Zwischennote um einen Grad.Mitarbeitsleistungen können durch qualitative Mitarbeit in den jeweiligen Übungseinheiten erlangt werden.
- bei keiner Mitarbeitsleistung ist die Endnote negativ
- bei einer bis 3 Mitarbeitsleistung(en) entspricht die positive Zwischennote der Endnote
- bei 4 oder mehr Mitarbeitsleistungen verbessert sich eine positive Zwischennote um einen Grad.Mitarbeitsleistungen können durch qualitative Mitarbeit in den jeweiligen Übungseinheiten erlangt werden.
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil I und ausgewählte Delikte des BT (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie auf der Institutshomepage:https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 13.03.2023 10:28