Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030111 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 12.09.2015 00:01 bis Mo 28.09.2015 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2015 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 09.10. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 16.10. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 23.10. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 30.10. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 06.11. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 13.11. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 20.11. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 27.11. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 04.12. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 11.12. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 18.12. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 08.01. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 15.01. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 22.01. 18:00 - 19:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie die wichtigsten Delikte aus dem Besonderen Teil I (insb Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen:
Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10 Punkte und durch Mitarbeit mindestens einen Punkt erreichen. Bitte beachten Sie auch das Limit im Abschnitt Beurteilungsmaßstab. Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.Beurteilungsmaßstab:
Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 25 Punkte erreichen. Durch eine Klausur können Sie 20 Punkte erreichen. Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Mit begleitender qualifizierter Mitarbeit können Sie bis zu 5 Punkte erwerben. Pro Übungseinheit kann max. ein Punkt durch Mitarbeit erworben werden. Limit für die positive Absolvierung der LV: 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen.Literatur:
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre4/stoffabgrenzung/ .
Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10 Punkte und durch Mitarbeit mindestens einen Punkt erreichen. Bitte beachten Sie auch das Limit im Abschnitt Beurteilungsmaßstab. Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.Beurteilungsmaßstab:
Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 25 Punkte erreichen. Durch eine Klausur können Sie 20 Punkte erreichen. Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Mit begleitender qualifizierter Mitarbeit können Sie bis zu 5 Punkte erwerben. Pro Übungseinheit kann max. ein Punkt durch Mitarbeit erworben werden. Limit für die positive Absolvierung der LV: 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen.Literatur:
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre4/stoffabgrenzung/ .
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung von Grundwissen des AT und BT I; das selbständige Lösen von Fällen, sowie das Formulieren von schriftlichen Falllösungen.
Prüfungsstoff
Anhand von Fällen, die vorab über die Lernplattform abgerufen werden können werden Probleme des AT und BT besprochen und vertieft. Dabei wird anhand von entsprechenden Falllösungsschemata die Technik der schriftlichen Fallprüfung und Falllösung vermittelt.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15