Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030114 KU EU-Antidiskriminierungsrecht - seine aktuelle Entwicklung in Österreich (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Persönliche Anmeldung in der 1. Stunde

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 12.10. 17:15 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 19.10. 17:15 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 09.11. 17:15 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 16.11. 17:15 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 23.11. 17:15 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 30.11. 17:15 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 07.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 14.12. 17:15 - 19:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 11.01. 17:15 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 18.01. 17:15 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Wesentlichstes Anliegen der Lehrveranstaltung ist ein umfassender Überblick über die rechtstheoretische Grundlegung des Antidiskriminierungsrechts und dessen Ausprägung insbesondere durch die EU-Richtlinien und deren Umsetzung in Österreich. Die Umsetzung in Österreich wird vor allem in Bezug auf die materiellen und organisatorischen Regelungen im Bundesrecht behandelt; Regelungen in den Bundesländern werden ebenso wie die in anderen EU-Mitgliedstaaten zum Vergleich herangezogen. Weitere Schwerpunkte sind die Beziehungen des Antidiskriminierungsrechts zum Privatrecht und zur Gerichtsbarkeit, neue Entwicklungen betreffend die Gleichbehandlungskommission (GBK) sowie die aktuellen Bestrebungen, die zum Teil sehr differenzierenden Regelungen aufeinander abzustimmen bzw. zu "harmonisieren".
VORKENNTNISSE:
Basiswissen aus Verfassungsrecht oder/und Völkerrecht wäre nützlich, ist aber nicht Voraussetzung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Voraussetzungen für eine positive Beurteilung:
Anwesenheit in mindestens der Hälfte der Kursstunden, Teilnahme an einem kurzen schriftlichen Test in der zweiten Kurshälfte und positives Bestehen einer mündlichen Prüfung am Ende des Kurses.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Teilnehmer/innen sollen sowohl einen Überblick über die EU-Richtlinien und deren Umsetzung in Österreich (jeweils verbunden mit einer Vertiefung zu Einzelfragen) besitzen, als auch über die aktuelle Anwendungspraxis dieser Rechtsnormen und die Wirkung der - relativ - neuen organisatorischen Strukturen informiert sein. Den künftig in Rechtsberufen Tätigen soll damit auch die Abwägung erleichtert werden, welche der - in diesem Rechtsbereich besonders häufigen - alternativen Möglichkeiten der Rechtsverfolgung jeweils am zweckmäßigsten ist.
Leistungskontrolle und Gewichtung der Beurteilungskriterien:
Die Gesamtnote ergibt sich zu drei Viertel aus der mündlichen Prüfung, zu einem Viertel aus dem kurzen schriftlichen Test. Im Zweifelsfall wird auch die mündliche Mitarbeit während des Kurses berücksichtigt.

Prüfungsstoff

Auf der Grundlage vorweg ausgeteilter Rechtstexte werden die einzelnen Abschnitte dargestellt und Fragen, die den Teilnehmenden wesentlich erscheinen, diskutiert. Je nach den zeitlichen Möglichkeiten wird auch aus der aktuellen Praxis der Verwirklichung des Antidiskriminierungsrechts in Österreich berichtet.
Prüfungsstoff sind ausschließlich die im Kursverlauf tatsächlich besprochenen Themen.

Literatur

Aktuelle Literaturhinweise werden jeweils zu den einzelnen Abschnitten gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15