Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030114 KU Die Anerkennung von Volksgruppen und von Religionsgemeinschaften in Österreich (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Persönliche Anmeldung in der 1. Stunde.
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
ACHTUNG! Krankheitsbedingt musste die erste Einheit leider entfallen. Beginn der Lehrveranstaltung und Anmeldung verschieben sich daher auf Montag 16. Oktober.
Sie können sich aber gerne auch bereits vorab per email anmelden. Bitte schreiben Sie an doris.erker@univie.ac.at.
- Montag 09.10. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
- Montag 16.10. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 23.10. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 30.10. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 06.11. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 13.11. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 20.11. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 27.11. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 04.12. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 11.12. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 08.01. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 15.01. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 22.01. 18:00 - 18:45 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliche Prüfung zu Semesterende und kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorkenntnisse aus dem Bereich der Menschenrechte wären zweckmäßig, sind aber nicht Voraussetzung.
Die Leistungskontrolle erfolgt in erster Linie durch eine mündliche Prüfung zu Semesterende (für die Gesamtbeurteilung zu 60 % maßgebend), hinzu kommt ein kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte (zählt 20 %) sowie Berücksichtigung der mündlichen Mitarbeit (20 %).
Die Leistungskontrolle erfolgt in erster Linie durch eine mündliche Prüfung zu Semesterende (für die Gesamtbeurteilung zu 60 % maßgebend), hinzu kommt ein kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte (zählt 20 %) sowie Berücksichtigung der mündlichen Mitarbeit (20 %).
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind ausschließlich die in der Lehrveranstaltung tatsächlich besprochenen Inhalte, dazu die ausgeteilten Texte (insbesondere Entscheidungen).
Literatur
Wegen des Querschnittsthemas der Lehrveranstaltung ist eine spezielle, Vergleiche zwischen ethnischen und religiösen Menschenrechte ermöglichende, Literatur kaum vorhanden. Hingegen stehen für Vergleiche zwischen den Anerkennungsformen von Religionsgemeinschaften sowohl die nachfolgend in Auswahl genannten Standardwerke des österreichischen Religionsrechts als auch einige Aufsätze in der Zeitschrift „Österreichisches Archiv für Recht und Religion“ zur Verfügung; auf Letztere wird im Laufe der Lehrveranstaltung gesondert hingewiesen.Standardwerke zum österreichischen Religionsrecht (Auswahl):
Kalb-Potz-Schinkele, Religionsrecht, 2003
Potz-Schinkele, Religionsrecht im Überblick2, 2007
Potz-Schinkele, Religion and Law in Austria, 2016
Kalb-Potz-Schinkele, Religionsrecht, 2003
Potz-Schinkele, Religionsrecht im Überblick2, 2007
Potz-Schinkele, Religion and Law in Austria, 2016
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Der Ablaufplan der Lehrveranstaltung kann zu Beginn nach Wunsch der Teilnehmenden noch verändert bzw. ergänzt werden.Ziel ist das Gewinnen eines Überblicks über die Vielfalt der Anerkennungen im religiösen sowie die rechtlich wenig entwickelten Anerkennungen im ethnischen Bereich. Weiters soll insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz die rechtsstaatliche Problematik bewusst gemacht und über Lösungsansätze diskutiert werden. In Summe wird damit zugleich ein umfassender Einblick in Struktur und Praxis der kollektiven Menschenrechte ethnischer und religiöser Gruppen geboten.Methode: Systematische Darstellung der relevanten Rechtsstrukturen, verbunden mit der Erörterung zahlreicher Fälle bzw. Entscheidungen. Verteilung einschlägiger Texte zur selbstständigen Vertiefung an die Teilnehmenden.