Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030131 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
6.4.2017
1.6.2017
- Donnerstag 09.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 16.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 23.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 30.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 06.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 27.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 04.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 11.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 18.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 01.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 08.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Donnerstag 22.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.
Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.Es besteht Anwesenheitspflicht - zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen. Voraussetzung für die Beurteilung ist die Erbringung zumindest einer schriftlichen Klausurleistung.Angemeldete Studierende können sich bis 5.4.2017 von der Lehrveranstaltung abmelden.
Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.Es besteht Anwesenheitspflicht - zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen. Voraussetzung für die Beurteilung ist die Erbringung zumindest einer schriftlichen Klausurleistung.Angemeldete Studierende können sich bis 5.4.2017 von der Lehrveranstaltung abmelden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 23.06.2023 00:11
Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht zur Verfügung gestellt (http://zvr.univie.ac.at ).