030150 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2022W)
zur Vorbereitung auf die FÜM I / zugleich zur Vorbereitung auf die schriftliche MP Einführung in das internationale Recht (insbesondere Termin März 2023)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.01.2023 00:01 bis Mo 16.01.2023 23:59
- Abmeldung bis Mo 13.02.2023 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
-
Montag
13.02.
10:00 - 12:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2 - Mittwoch 15.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Montag 20.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 22.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Montag 27.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I (Diplomstudium) sowie zugleich der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI), insbesondere für den Prüfungstermin März 2023.Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit des unterrichteten Stoffes besteht und eine über die Übung hinausgehende, eigenständige Vorbereitung erforderlich ist.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle:
Die Note setzt sich zu gleichen Teilen aus einem Abschlusstest sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).
Die Note setzt sich zu gleichen Teilen aus einem Abschlusstest sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
- Anwesenheit in der ersten Einheit oder entschuldigtes Fernbleiben
- Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind durch Absolvierung eines Tests sowie entsprechende Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen. Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
- Anwesenheit in der ersten Einheit oder entschuldigtes Fernbleiben
- Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind durch Absolvierung eines Tests sowie entsprechende Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen. Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Prüfungsstoff
Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.
Literatur
Empfohlen wird:
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl., 2020
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl., 2020
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: So 19.02.2023 11:28