Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030150 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2023S)
zur Vorbereitung auf die FÜM I / zugleich zur Vorbereitung auf die schriftliche MP Einführung in das internationale Recht, insbesondere für den Prüfungstermin April 2023
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 21.02.2023 23:59
- Abmeldung bis Do 16.03.2023 23:59
Details
max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 16.03. 10:00 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.03. 10:00 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 23.03. 10:00 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.03. 10:00 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I (Diplomstudium) sowie zugleich der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI), insbesondere für den Prüfungstermin APRIL 2023.Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit des unterrichteten Stoffes besteht und eine über die Übung hinausgehende, eigenständige Vorbereitung erforderlich ist.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle:
Die Note setzt sich zu gleichen Teilen aus einem Abschlusstest sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).
Die Note setzt sich zu gleichen Teilen aus einem Abschlusstest sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
- Anwesenheit in der ersten Einheit oder entschuldigtes Fernbleiben
- Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind mittels Klausur, einer Hausarbeit sowie entsprechender Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
- Anwesenheit in der ersten Einheit oder entschuldigtes Fernbleiben
- Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind mittels Klausur, einer Hausarbeit sowie entsprechender Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Prüfungsstoff
Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.
Literatur
Empfohlen wird:
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl., 2020
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
Zur Übung von Fällen:
- Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl., 2020
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
Zur Übung von Fällen:
- Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 13.03.2023 13:27