Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030153 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht (2016S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 14.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 04.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 11.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 18.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 25.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 02.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 09.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 23.05. 17:30 - 19:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
    Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 30.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 06.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 20.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Übung der strafrechtlichen Falllösung für Fortgeschrittene; Schwerpunkt Strafprozessrecht

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen: Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 20 Punkte und durch Mitarbeit mindestens zwei Punkte erreichen. Bitte beachten Sie auch das Limit im Abschnitt Beurteilungsmaßstab. Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 50 Punkte erreichen. Durch eine Klausur können Sie 40 Punkte erreichen. Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Mit begleitender qualifizierter Mitarbeit können Sie bis zu 10 Punkte erwerben. Pro Übungseinheit können max. zwei Punkte durch Mitarbeit erworben werden. Limit für die positive Absolvierung der LV: 25 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

selbständige Bearbeitung von Strafrechtsfällen auf Modulprüfungsniveau

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15