Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030164 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 15.03. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 22.03. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 29.03. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 05.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 26.04. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 03.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 10.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 17.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 24.05. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 14.06. 17:00 - 19:15 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter besteht Teilnahmepflicht! Die Anwesenheit wird durch Eintrag in eine Liste nachgewiesen.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn man keinerlei Leistung erbracht hat), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.Die Abmeldepflicht bis 22.3.2017 ist jedenfalls zu berücksichtigen.!!Nachträgliche Aufnahme!!Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Pflichtübung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.Ziele, Inhalt und MethodeZunächst wird der in der Einheit behandelte Stoff übersichtsartig besprochen. Anhand von - vorher bekanntgegeben - Fällen wird dann geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und für die Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer verständlichen Vorgangsweise. Dabei erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Erkenntnisverfahren, in der Folge auch in Grundzügen andere Zivilverfahrensbereiche. Die Themen der jeweiligen Pflichtübung werden im Voraus angegeben. Es können daher auch Hörerinnen und Hörer mit geringen Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist allerdings für alle Einheiten unumgänglich, weil die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.Die Übungsfälle sind spätestens eine Woche vor ihrer Besprechung auf der Homepage des Instituts zu finden (http://zvr.univie.ac.at).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Bei den Übungseinheiten wird der mündlichen Mitarbeit ein großer Stellenwert eingeräumt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der PÜ werden aufgefordert, einzelne Problemstellungen der ausgegebenen Übungsfälle selbstständig darzulegen und eine Lösung anzubieten. Bei den Übungseinheiten und den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der am 5.4.2017 und am 24.5.2017 abgehaltenen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend). Unzureichende Klausurnoten können durch positive mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Voraussetzung für ein Pflichtübungszeugnis ist grundsätzlich die Absolvierung beider Klausuren. Nur in begründeten Fällen (zB nachgewiesene Erkrankung) kann davon eine Ausnahme gemacht werden.Anmeldung:
Diese erfolgt ausschließlich unter https://uspace.univie.ac.at von 10. Februar (00.01 Uhr) bis 26. Februar 2017 (23.00 Uhr). Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich!
Diese erfolgt ausschließlich unter https://uspace.univie.ac.at von 10. Februar (00.01 Uhr) bis 26. Februar 2017 (23.00 Uhr). Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich!
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15