Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030169 UE Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (2009W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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1. Teil: 1., 3., 4. und 5. Februar 2010, jeweils 16-19 Uhr, Sem 10
2. Teil: 8.2., 18-20.30, Sem 10, 9.2., 17-20 Uhr, U10, 10.2., 17-20 Uhr, U 21 und 11.2., 18-19.30 Uhr, U 10
3. Teil: 15., 16. und 17.2., 13-15.30 Uhr, Sem 10 und 18.2., 13-15.30 Uhr, U 18
2. Teil: 8.2., 18-20.30, Sem 10, 9.2., 17-20 Uhr, U10, 10.2., 17-20 Uhr, U 21 und 11.2., 18-19.30 Uhr, U 10
3. Teil: 15., 16. und 17.2., 13-15.30 Uhr, Sem 10 und 18.2., 13-15.30 Uhr, U 18
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erarbeitung des Stoffs der Einführungsprüfung für den Prüfungstermin Maerz 2010
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Über jeden Teil der Einführungsübung (Öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtsphilosophie) wird im Anschluss an dessen Abhaltung eine Klausur geschrieben. Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, müssen Sie mindestens zwei Klausuren positiv absolvieren.
Werden drei Klausuren geschrieben, wird der Notendurchschnitt der zwei besseren Klausuren errechnet.Achtung: Es handelt hier um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Melden Sie sich daher nur an, wenn Sie vorhaben, die Lehrveranstaltung tatsächlich zu absolvieren. Dabei besteht grundsätzlich ANWESENHEITSPFLICHT. Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt. Darüber hinaus wird eine Abwesenheit nur im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attests akzeptiert.Studierende, die angemeldet sind und keine Leistungen erbringen, sind gemäß den Vorgaben der Satzung nunmehr als "negativ" zu bewerten.
Werden drei Klausuren geschrieben, wird der Notendurchschnitt der zwei besseren Klausuren errechnet.Achtung: Es handelt hier um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Melden Sie sich daher nur an, wenn Sie vorhaben, die Lehrveranstaltung tatsächlich zu absolvieren. Dabei besteht grundsätzlich ANWESENHEITSPFLICHT. Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt. Darüber hinaus wird eine Abwesenheit nur im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attests akzeptiert.Studierende, die angemeldet sind und keine Leistungen erbringen, sind gemäß den Vorgaben der Satzung nunmehr als "negativ" zu bewerten.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorbereitung auf die Einführungsprüfung
Prüfungsstoff
Der Stoff wird in Auseinandersetzung mit vorbereiteten Fragensammlungen (Theoriefragen und Beispiele) vertieft.Da die jeweiligen Antworten INTERAKTIV erarbeitet werden sollen, ist eine Vorbereitung der Studierenden auf die jeweilige Unterrichtseinheit unbedingt erforderlich.
Literatur
Einführungsskripten Prof. Raschauer, Krejci/Pieler, LufDie Unterlagen zu allen Teilen werden auf der eLearning-Plattform verfügbar sein.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47