Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030179 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 21.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 28.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 04.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 25.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 02.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 09.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 16.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 23.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 30.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 13.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 20.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 schriftliche Klausuren, Mitarbeit; jede Klausur zählt 50%
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses
Prüfungsstoff
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27