Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030181 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 11.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 18.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 25.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 08.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 15.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 22.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 29.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 06.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Montag 12.12. 18:30 - 20:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 13.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 10.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Montag 16.01. 16:15 - 18:45 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Dienstag 17.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
  • Dienstag 24.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Übung der strafrechtlichen Falllösung für Fortgeschrittene; Schwerpunkt Strafprozessrecht

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen: Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 20 Punkte und durch Mitarbeit mindestens zwei Punkte erreichen. Bitte beachten Sie auch das Limit im Abschnitt Beurteilungsmaßstab. Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 50 Punkte erreichen. Durch eine Klausur können Sie 40 Punkte erreichen. Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Mit begleitender qualifizierter Mitarbeit können Sie bis zu 10 Punkte erwerben. Pro Übungseinheit können max. zwei Punkte durch Mitarbeit erworben werden. Limit für die positive Absolvierung der LV: 25 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

selbständige Bearbeitung von Strafrechtsfällen auf Modulprüfungsniveau

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15