Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030183 UE Übung Romanistische Fundamente - Sachenrecht und Schuldrecht (2019W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 350 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Fälle und Unterlagen zur Übung finden sich auf der Lernplattform moodle. Der Kurs steht dort zur Selbsteinschreibung offen.

  • Montag 10.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 11.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 12.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 13.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 14.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 17.02. 09:30 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Dienstag 18.02. 09:30 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 19.02. 09:30 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.

Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 120 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 120 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Siehe auch unter "Art der Leistungskontrolle".

0-119 Punkte: Nicht genügend, 120-149 Punkte: Genügend, 150-179 Punkte: Befriedigend, 180-209 Punkte: Gut, 210-240 Punkte: Sehr gut

Prüfungsstoff

Römisches Sachen- und Schuldrecht zur unmittelbaren Prüfungsvorbereitung. Vorkenntnisse werden vorausgesetzt.

Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.

Literatur

Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht, 11. Aufl. 2018, Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 9. Aufl. 2019, Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage 2012, und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl. 2012.

Zum Nachschlagen einzelner Begriffe: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Aufl. 2014.

Zur Ergänzung und Vertiefung: Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. 2001; Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Aufl. 1996; Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. 2017; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl. 1999.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15