Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030183 UE Übung Romanistische Fundamente - Sachenrecht und Schuldrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 01.01.2020 00:01 bis Sa 08.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Di 11.02.2020 23:59
Details
max. 350 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Fälle und Unterlagen zur Übung finden sich auf der Lernplattform moodle. Der Kurs steht dort zur Selbsteinschreibung offen.
- Montag 10.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 11.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 12.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 13.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 14.02. 09:30 - 12:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.02. 09:30 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 18.02. 09:30 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 19.02. 09:30 - 12:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 120 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 120 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 120 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 120 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe auch unter "Art der Leistungskontrolle".0-119 Punkte: Nicht genügend, 120-149 Punkte: Genügend, 150-179 Punkte: Befriedigend, 180-209 Punkte: Gut, 210-240 Punkte: Sehr gut
Prüfungsstoff
Römisches Sachen- und Schuldrecht zur unmittelbaren Prüfungsvorbereitung. Vorkenntnisse werden vorausgesetzt.Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.
Literatur
Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht, 11. Aufl. 2018, Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 9. Aufl. 2019, Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage 2012, und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl. 2012.Zum Nachschlagen einzelner Begriffe: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Aufl. 2014.Zur Ergänzung und Vertiefung: Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. 2001; Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Aufl. 1996; Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. 2017; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl. 1999.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.