Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030189 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 08.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 15.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 22.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 29.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 05.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 26.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 03.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 10.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 17.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 24.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 31.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 07.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 14.06. 16:00 - 17:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Mittwoch 21.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der LV ist das Erlernen des selbständigen Erarbeitens von Falllösungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätzen und der Judikatur in methodisch einwandfreier Weise.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit im Ausmaß von 80%
gesamt positive Absolvierung von 2 Leistungsnachweisen, die anteilig zu Benotung herangezogen werden:

Klausur (Falllösung, 45 Minuten) am 26.4. zu 40%
Hausarbeit (Gruppenarbeit, Abgabe spät. am 2.6.) zu 60%

Bei der Klausur dürfen sämtliche unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden. Für die Hausarbeit wird die Hinzuziehung aller juristischen Quellen (bspw RDB, juristische Zeitschriften,...) empfohlen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.

Prüfungsstoff

Literatur

Benötigte Materialien: Gesetzesausgabe Arbeitsrecht und allenfalls Sozialrecht. Für Lehrbehelfe wird auf die Institutsliste an Lehrbehelfen verwiesen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27