Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030196 SE Organisierte Kriminalität in Österreich (2017S)

Ausprägungen und Antworten (für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

InteressentInnen werden gebeten bis 5. April 2017 ihr Interesse per Email an andreas.schloenhardt@univie.ac.at zu bekunden.

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Vorbesprechung: Freitag, 07.04.2017; 14:00-15:30; Schenkenstraße 4, 2. Stock Besprechungsraum

InteressentInnen werden gebeten, bis 5. April 2017 ihr Interesse per E-Mail an andreas.schloenhardt@univie.ac.at zu bekunden. Weitere Informationen zum Seminar, einschließlich Benotungsmethode und Themenvorschläge werden per E-Mail an die InteressentInnen versendet.

Präsenztage:
12., 13. und 14.06.2017 12:00-18:00

Die Anwesenheitsflicht ist gemäß § 10(2) der Satzung als Mindestanforderung festgelegt. Studierende müssen an allen drei Präsenztagen anwesend sein. Abmeldungen vom Seminar sind nur bis einschließlich 21. April 2017 möglich.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In diesem Seminar werden Ausmaß und Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität in Österreich sowie Politik, Gesetzeslage und Rechtsprechung zu diesem Thema behandelt und kritisch hinterfragt. Das Seminar befasst sich sowohl mit kriminologischen Gesichtspunkten, internationalen Vorgaben, strafrechtlichen Vorschriften und strafverfahrensrechtlichen Aspekten.

InteressentInnen werden gebeten, bis 5. April 2017 ihr Interesse per E-Mail an andreas.schloenhardt@univie.ac.at zu bekunden. Weitere Informationen zum Seminar, einschließlich Benotungsmethode und Themenvorschläge werden per E-Mail an die InteressentInnen versendet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Basis eines Referats (35% der Gesamtnote), einer Seminararbeit (65% der Gesamtnote), sowie der generellen Mitarbeit und Diskussionsbereitschaft im Rahmen der Präsenzeinheiten.

Die Anwesenheitsflicht ist gemäß § 10(2) der Satzung als Mindestanforderung festgelegt. Abmeldungen vom Seminar sind nur bis einschließlich 21. April 2017 möglich.

Nach dem Referat sowie der anschließenden Diskussion erhalten die TeilnehmerInnen mündliches und schriftliches Feedback zu Inhalt und Form der Präsentation sowie allfällige Vorschläge, was im Hinblick auf die Endfassung der Seminararbeit noch berücksichtigt werden sollte.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47