Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030206 PF Pflichtübung Romanistische Fundamente (2013S)
(Schuldrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 14.02.2013 00:05 bis Do 28.02.2013 23:00
- Abmeldung bis So 24.03.2013 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 20.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 10.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 17.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 24.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 08.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 15.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 22.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 29.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 05.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 12.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 19.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Römisches Schuldrecht (Vertragsrecht und außervertragliches Obligationenrecht) für Studierende ab dem 2. Semester; Vorkenntnisse des römischen Sachenrechts werden vorausgesetzt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.Abmeldung von der Lehrveranstaltung ausschließlich über UNIVIS! Studierende, die sich nicht (rechtzeitig) abmelden, werden benotet.
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.Abmeldung von der Lehrveranstaltung ausschließlich über UNIVIS! Studierende, die sich nicht (rechtzeitig) abmelden, werden benotet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 7. Aufl. 2006 und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl. 2012.Zum Nachschlagen einzelner Begriffe: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 2. Aufl. 2010.Zur Ergänzung und Vertiefung: Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. 2001; Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Aufl. 1996; Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Aufl. 2008; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl. 1999.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15