Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030209 UE Übung aus Verfassungsrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 13.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 20.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 27.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 03.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 10.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 17.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 24.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 01.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 15.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 12.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 19.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem Gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fälle und Fragestellungen angewandt werden, dabei wird zT auch auf das Fach Verwaltungsrecht Bezug genommen. Die Übung ist primär als Vorbereitung für die Modulprüfung aus Verfassungsrecht gedacht, vermittelt aber auch grundlegende verfassungsrechtliche Inhalte, die für die Absolvierung der FÜM III wichtig sind.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von 2 schriftlichen Klausuren und mündlicher Mitarbeit.
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Beurteilung erfolgt aufgrund der Ergebnisse der 2 Klausuren (Notendurchschnitt) sowie aufgrund der mündlichen Mitarbeit (Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit ist für die positive Absolvierung erforderlich).
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt.Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Literatur
Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen (2015)
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österr. Bundesverfassungsrechts11 (2015)
Berka, Verfassungsrecht6 (2016)
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österr. Bundesverfassungsrechts11 (2015)
Berka, Verfassungsrecht6 (2016)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15