Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030210 KU Genderbezüge in der Kriminologie (2016W)
gilt als LV für das Spezialisierungs-EC Strafrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anmeldung über Moodle von 12.09. bis 12.10.2016
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 14.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 21.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 25.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 04.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 11.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 18.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 25.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 02.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 09.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 09.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 16.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 13.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 20.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Benotung erfolgt auf der Basis der Leistung beim Referat oder bei der schriftlichen Prüfung, die durch Mitarbeitspunkte aufgebessert werden kann. Zwei Wortmeldungen in der mündlichen Diskussion oder auf der Lernplattform sind erforderlich, um überhaupt die Lehrveranstaltung abschließen zu können; es gilt Anwesenheitspflicht!
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Der Stoff wird anhand von Vorträgen der Lehrveranstaltungsleiterin und Referaten der Studierenden über eingegrenzte und zur Verfügung gestellte Materialien erarbeitet. Ein*e Gastvortragende*r aus der Praxis rundet das Angebot ab.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Einen wichtigen Schwerpunkt bilden hier natürlich die bereits angesprochenen Sexualdelikte. Die Entwicklung der einschlägigen Straftatbestände, von der Vergewaltigung bis zum neu formulierten Tatbestand der sexuellen Belästigung, spiegelt deutlich den wachsenden Einfluss der feministischen Sichtweise wider. Aber auch der Problemkreis Kindesmissbrauch soll erörtert werden. Hier scheinen zwar in der Statistik fast ausschließlich männliche Tatverdächtige und Verurteilte auf, ich möchte aber auch die meist strafrechtlich nicht relevante aber kriminologisch sicher bedeutsame Rolle der an der Tat nicht unmittelbar Beteiligten männlichen und weiblichen Bezugspersonen der Opfer erörtern, die bisweilen gar nicht oder erst viel zu spät die von dem Kind oder Jugendlichen ausgesandten Alarmsignale richtig deuten.Zu dem Themenschwerpunkt Gewalt in der Familie wird nicht nur die kriminologische und gesellschaftspolitische Dimension dieses nach wie vor meist im Dunkelfeld bleibenden Phänomens dargestellt, sondern es werden auch die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Prävention und Reaktion, allen voran die beiden Gewaltschutzgesetze, erörtert. In diesem Zusammenhang soll auch ein aktuelles Gesetzesvorhaben diskutiert werden, das auf eine adäquate tatbestandsmäßige Erfassung wiederholter Gewalttaten im Familienkreis abzielt. Die Praxis hat nämlich gezeigt, dass die Aburteilung einzelner angezeigter Gewalthandlungen in der Regel nicht dem sozialen Unwert von systematisch ausgeübter Gewalt in der Familie gerecht werden kann. Die typischerweise vom Täter finanziell , sozial und/oder psychisch abhängigen Opfer, meist Frauen und Kinder, erleiden je nach der Dauer des Gewaltverhältnisses oft massive psychische und physische Beeinträchtigen, die weit über die typischen Tatfolgen leichter Körperverletzungen hinausgehen.