Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030216 KU Gesellschaftsrecht in höchstgerichtlicher Rechtsprechung (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die LV richtet sich an Studierende, die die Modulprüfung Bürgerliches Recht bereits absolviert haben.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 21.09.2020 00:01 bis Sa 10.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 21.10.2020 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 21.10. 10:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 04.11. 10:00 - 13:00 Digital
- Mittwoch 18.11. 10:00 - 13:00 Digital
- Mittwoch 02.12. 10:00 - 13:00 Digital
- Mittwoch 16.12. 10:00 - 13:00 Digital
- Freitag 15.01. 10:00 - 13:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Studierenden müssen vor der jeweiligen Einheit die relevanten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lesen und vorbereiten. Bis Montag, vor den jeweiligen Einheiten, ist eine kurze vorbereitete Frage zu den Entscheidungen via E-Mail abzugeben.
Teilnahme an den Diskussionen und das Verfassen einer kurzen Fallbesprechung (maximal sechs Seiten Länge!) zu einer der Entscheidungen die im Laufe des Semesters besprochen werden. Die Fallbesprechung ist ebenfalls am Montag vor der jeweiligen Einheit abzugeben.
Teilnahme an den Diskussionen und das Verfassen einer kurzen Fallbesprechung (maximal sechs Seiten Länge!) zu einer der Entscheidungen die im Laufe des Semesters besprochen werden. Die Fallbesprechung ist ebenfalls am Montag vor der jeweiligen Einheit abzugeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Benotung setzt sich zusammen aus der mündlichen Mitarbeit, insbesondere der Teilnahme an den Diskussionen (60% der Gesamtnote) und der Qualität der schriftlichen Fallbesprechung (40% der Gesamtnote).
Prüfungsstoff
Stoff der Lehre
Literatur
Vor den Einheiten bekannt gegebene Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, sowie selbstständig recherchierte Literatur.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Dadurch soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, gesellschaftsrechtliche Fragestellungen anhand konkreter praktischer Fälle selbstständig zu analysieren und ihre Ergebnisse mündlich zu argumentieren. Daneben soll so die Arbeit mit echten Judikaten und Recherche geübt werden.