Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030216 KU Gesellschaftsrecht in höchstgerichtlicher Rechtsprechung (2020W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die LV richtet sich an Studierende, die die Modulprüfung Bürgerliches Recht bereits absolviert haben.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 21.10. 10:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 04.11. 10:00 - 13:00 Digital
  • Mittwoch 18.11. 10:00 - 13:00 Digital
  • Mittwoch 02.12. 10:00 - 13:00 Digital
  • Mittwoch 16.12. 10:00 - 13:00 Digital
  • Freitag 15.01. 10:00 - 13:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden sollen zentrale Fragen des Gesellschaftsrechts anhand aktueller Entscheidungen und älterer Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofes vorbereiten und in der Lehrveranstaltung diskutieren.
Dadurch soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, gesellschaftsrechtliche Fragestellungen anhand konkreter praktischer Fälle selbstständig zu analysieren und ihre Ergebnisse mündlich zu argumentieren. Daneben soll so die Arbeit mit echten Judikaten und Recherche geübt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Studierenden müssen vor der jeweiligen Einheit die relevanten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes lesen und vorbereiten. Bis Montag, vor den jeweiligen Einheiten, ist eine kurze vorbereitete Frage zu den Entscheidungen via E-Mail abzugeben.
Teilnahme an den Diskussionen und das Verfassen einer kurzen Fallbesprechung (maximal sechs Seiten Länge!) zu einer der Entscheidungen die im Laufe des Semesters besprochen werden. Die Fallbesprechung ist ebenfalls am Montag vor der jeweiligen Einheit abzugeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Benotung setzt sich zusammen aus der mündlichen Mitarbeit, insbesondere der Teilnahme an den Diskussionen (60% der Gesamtnote) und der Qualität der schriftlichen Fallbesprechung (40% der Gesamtnote).

Prüfungsstoff

Stoff der Lehre

Literatur

Vor den Einheiten bekannt gegebene Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, sowie selbstständig recherchierte Literatur.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11