Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030219 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 08.10. 11:15 - 13:15 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Donnerstag 10.10. 10:00 - 12:15 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 14.10. 09:00 - 13:15 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Donnerstag 17.10. 14:00 - 17:15 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Donnerstag 24.10. 14:00 - 17:15 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Donnerstag 31.10. 14:00 - 17:15 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Donnerstag 07.11. 09:00 - 12:15 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung hat zum Ziel, bereits erworbenes Wissen mittels der Beantwortung von Fragen (mit Blick auf die Modulprüfung) sowie der Lösung von Fällen (mit Blick auf die FÜM III) zu festigen bzw. zu vertiefen und neue Aspekte im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Problemen zu generieren. Inhalt der Lehrveranstaltung ist das österreichische Bundesverfassungsrecht.

Methode: Vortrag sowie Diskussion von Fragen und Fällen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Gesamtnote setzt sich aus mündlicher Mitarbeit und einer Klausurnote zusammen. Die Klausurnote dient dabei als Basis der Beurteilung und kann durch Mitarbeit verbessert werden.

Die Verwendung einer unkommentierten aktuellen Gesetzesausgabe (Kodex, RIS-Ausdrucke etc.) bei der Klausur und während der Lehrveranstaltung ist gestattet und auch erwünscht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen: Für eine positive Beurteilung bedarf es wiederholter mündlicher Mitarbeitsleistungen sowie durchgehender Anwesenheit (unentschuldigtes Nichterscheinen nur an einem Blocktermin). Unentschuldigte Abwesenheit in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung.

Beurteilungsmaßstab: Studierende müssen an der Klausur teilnehmen und diese bestehen. Eine positive Klausurnote ergibt sich aus der Bewertung mit mindestens "Genügend". Die Gesamtnote ergibt sich aus der Klausurnote und der Mitarbeitsnote.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff der Klausuren setzt sich aus den in den Einheiten besprochenen Themengebieten zusammen.

Literatur

Folgende Werke werden wahlweise empfohlen:

Stolzlechner/Bezemek, Öffentliches Recht, 8. Auflage (2023)
Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2021)
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022)
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht, 11. Auflage (2015)

Zur vertiefenden Behandlung des allg. Verwaltungsrechts: Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage (2021)

Berücksichtigt wird immer die aktuelle Rechtslage. Zudem wird eine aktuelle Gesetzesausgabe (zB Kodex Verfassungsrecht 2024) benötigt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.10.2024 11:25