030227 SE Indigenous Legal Studies: Kulturelles Erbe: Traditionelles Wissen (2018W)
auch für DiplomandInnen und DissertantInnen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Di 23.10.2018 23:59
Details
max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Blocktermin:
Freitag 11.1.2019
Samstag 12.1.2019 ab 9:00 bis ca 16.00 Uhr, an beiden Tagen
Ort: Stift Heiligenkreuz, Wienerwald
- Montag 22.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG (Vorbesprechung)
- Montag 10.12. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Freitag 11.01. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Samstag 12.01. 09:30 - 17:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliche Mitwirkung während des Haupt-Seminarblocks (20%)
Pro Studierende/r ein mündliches Referat ca. 20 bis 30 Minuten (30%)
Schriftliches Seminarpapier zu Semesterende (50%)
Pro Studierende/r ein mündliches Referat ca. 20 bis 30 Minuten (30%)
Schriftliches Seminarpapier zu Semesterende (50%)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Regelmäßige Teilnahme ist neben den inhaltlichen Leistungen absolut erforderlich. Ein gelungenes Seminar hängt vom Engagement und Input aller Teilnehmenden ab.
Prüfungsstoff
siehe Art der Leistungskontrolle
Literatur
wird in der VB bekanntgegeben bzw. auf moodle hochgeladen
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Sogenanntem traditionellem Wissen kommt als identitätsstiftender Faktor zentrale Bedeutung für kulturelle und soziale Selbstbestimmung indigener Völker zu. Daneben haben traditionelle Kenntnisse und Praktiken praktische Relevanz für die Bewahrung von biologischer Vielfalt und für die Entwicklung neuer technologischer Errungenschaften, wie beispielsweise im Saatgut-, Kosmetik- und Pharmabereich, und stoßen daher auf das Interesse von staatlicher Verwaltung und von Wirtschaftsunternehmen.
Ausgehend von der Analyse von Faktoren, die traditionelles Wissen gefährden, wird in diesem Seminar den verschiedenen rechtlichen Ansätzen zum Schutz traditionellen Wissens nachgegangen.
„Sui generis“-Ansätze, die die kulturelle „Abschottung“ von traditionellem Wissen betonen, werden Instrumentarien des herkömmlichen Immaterialgüterrechts gegenübergestellt, die teilweise auf die Vermarktung von Wissen hinauslaufen.
Ziel:
Neben einem Grundsatzverständnis um die Bedeutung von traditionellem Wissen sollen die Studierenden Einblick in die komplexen rechtstechnischen Details gewinnen, die sich beim rechtlichen Schutz für traditionelles Wissen ergeben.