Universität Wien

030227 SE Indigenous Legal Studies: Kulturelles Erbe: Traditionelles Wissen (2018W)

auch für DiplomandInnen und DissertantInnen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Blocktermin:
Freitag 11.1.2019
Samstag 12.1.2019 ab 9:00 bis ca 16.00 Uhr, an beiden Tagen
Ort: Stift Heiligenkreuz, Wienerwald

  • Montag 22.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG (Vorbesprechung)
  • Montag 10.12. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Freitag 11.01. 09:00 - 17:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Samstag 12.01. 09:30 - 17:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt:
Sogenanntem traditionellem Wissen kommt als identitätsstiftender Faktor zentrale Bedeutung für kulturelle und soziale Selbstbestimmung indigener Völker zu. Daneben haben traditionelle Kenntnisse und Praktiken praktische Relevanz für die Bewahrung von biologischer Vielfalt und für die Entwicklung neuer technologischer Errungenschaften, wie beispielsweise im Saatgut-, Kosmetik- und Pharmabereich, und stoßen daher auf das Interesse von staatlicher Verwaltung und von Wirtschaftsunternehmen.
Ausgehend von der Analyse von Faktoren, die traditionelles Wissen gefährden, wird in diesem Seminar den verschiedenen rechtlichen Ansätzen zum Schutz traditionellen Wissens nachgegangen.
„Sui generis“-Ansätze, die die kulturelle „Abschottung“ von traditionellem Wissen betonen, werden Instrumentarien des herkömmlichen Immaterialgüterrechts gegenübergestellt, die teilweise auf die Vermarktung von Wissen hinauslaufen.
Ziel:
Neben einem Grundsatzverständnis um die Bedeutung von traditionellem Wissen sollen die Studierenden Einblick in die komplexen rechtstechnischen Details gewinnen, die sich beim rechtlichen Schutz für traditionelles Wissen ergeben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Mitwirkung während des Haupt-Seminarblocks (20%)
Pro Studierende/r ein mündliches Referat ca. 20 bis 30 Minuten (30%)
Schriftliches Seminarpapier zu Semesterende (50%)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Regelmäßige Teilnahme ist neben den inhaltlichen Leistungen absolut erforderlich. Ein gelungenes Seminar hängt vom Engagement und Input aller Teilnehmenden ab.

Prüfungsstoff

siehe Art der Leistungskontrolle

Literatur

wird in der VB bekanntgegeben bzw. auf moodle hochgeladen

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15