Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030231 SE Verwalten und verwalten lassen (2020S)

(für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Das Seminar wir per Videokonferenz abgehalten. Nähere Informationen finden Sie in moodle.

  • Dienstag 10.03. 18:00 - 19:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
  • Donnerstag 04.06. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Freitag 05.06. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Wir stellen uns die Verwaltung meist als einheitliche Organisation mit einer Befehlskette von oben nach unten vor. In Wirklichkeit gibt es kaum eine Verwaltung, die alles selbst machen kann. Früher setzte die Verwaltung Steuerpächter, Grundherren, die Kirche oder Söldner ein. Heute lässt die EU die Mitgliedstaaten für sich arbeiten. Auch in Österreich ziehen die großen Verwaltungsträger für die Erfüllung ihrer Aufgaben kleinere heran: der Bund die Länder oder Bund und Länder die Gemeinden und andere Selbstverwaltungseinrichtungen. Außerdem bedienen sie sich in großem Umfang eigener Gesellschaften sowie privater Personen und Unternehmen; dazu gehören zB die ASFINAG, die die Autobahnen baut, betreibt und bemautet; Wirte, die Asylwerbende versorgen; Banken, die ihre Kunden auf Geldwäsche durchleuchten; Waffenhändler, die Waffen registrieren; Fahrprüferinnen, die nach bestandener Prüfung den Führerschein ausstellen, Flughafenbetreiber, die Passagiere und Gepäck kontrollieren und viele andere.
Sobald die Verwaltung die Hilfe anderer braucht, endet die organisatorische Einheit und die Probleme beginnen. Wie kann die eine Verwaltung sichern, dass die andere das tut, was sie will? Wer zahlt für den Personal- und Sachaufwand und wie kommen die mitwirkenden Einrichtungen auf ihre Rechnung? Unterliegt die mitwirkende Einrichtung denselben Bindungen wie die, für die sie verwaltet? Wer muss sich vor Parlamenten und Kontrolleinrichtungen wie Rechnungshof und Volksanwaltschaft für Fehler in der mittelbaren Verwaltung rechtfertigen? Wer muss vor Gericht dafür geradestehen und wer haftet?
Wir wollen verschiedene Formen mittelbarer Verwaltung vergleichen und klären, warum es sie überhaupt gibt und wie darin die genannten Probleme gelöst werden. Im Ergebnis sollten wir das Zusammenwirken von Verwaltungen besser verstehen, auch die Interessen und Machtkämpfe, die die Rechtsregeln und ihre Anwendung bestimmen, und vor allem die Instrumente, die die Rechtsordnung entwickelt hat, um diese Interessenkonflikte zu lösen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle Beiträge werden bewertet. Alle Hilfsmittel sind erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
- Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout und Folien
- Anwesenheit während des gesamten Seminars
- Rohfassung der Seminararbeit für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis 30. Mai 2020
- Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 30. Juni 2019
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15