Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030231 SE Aktuelle Fragen des Verfassungsrechts und der Judikatur des VfGH (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 17.10. 11:30 - 13:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
  • Dienstag 26.11. 17:30 - 19:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Dienstag 21.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar will den Studierenden aktuelle Fragen des Verfassungsrechts vermitteln und zugleich ihr Verständnis für die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes vertiefen.
Zu diesem Zweck werden am 17.10. aktuelle Entscheidungen des VfGH kurz vorgestellt und für Referate an die Studierenden verteilt. Zudem wird erläutert, wie man VfGH-Entscheidungen analysiert und präsentiert.
Um das Verständnis dieser Entscheidungen zu erleichtern, findet im November eine weitere Einheit statt, in der Prof. Pöschl die einschlägigen Kompetenzen des VfGH, das Verfahren vor dem VfGH und die spezifische Arbeitsweise dieses Gerichtshofes erläutert. In dieser Einheit werden außerdem alle Fragen besprochen, die sich den Studierenden bei der Analyse „ihrer“ VfGH-Entscheidung stellen.
Auf Wunsch der Studierenden besuchen wir zudem eine mündliche Verhandlung des VfGH.
Im Jänner präsentieren die Studierenden sodann eine Analyse „ihrer“ Entscheidung, die wir gemeinsam diskutieren.
Das Seminar richtet sich damit an Studierende, die
- einen Einblick in aktuelle Fragen des Verfassungsrechts bekommen wollen,
- die Kompetenzen des VfGH, sein Verfahren und seine Arbeitsweise besser verstehen wollen und
- die lernen wollen, wie man Judikatur ertragreich analysiert.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt.
Der Nutzen KI-generierter Unterstützung in juristischen Arbeiten ist derzeit, auch wegen der Fehleranfälligkeit, noch unklar. Wer KI für die Seminararbeit einsetzt, tut dies auf eigenes Risiko. Von KI-basierten Sprachmodellen wie ChatGPT, Jasper Chat etc. erstellte Texte, Gliederungen, Schemata o.ä. sind – wie andere Textübernahmen auch – als Zitat auszuweisen und in der Fußnote zu belegen. Dabei ist das verwendete Programm (z.B. ChatGPT), die gestellte Frage und das Fragedatum anzugeben. Das gilt ebenso, wenn Sie KI-generierte Inhalte ohne wörtliches Zitat im Text wiedergeben. Bitte bewahren Sie die KI-generierten Texte auf.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
- Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout und Folien
- Anwesenheit während des gesamten Seminars
- Handout des Referats für alle Teilnehmer*innen bis 10. Jänner 2025
- Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 15. Februar 2025
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“.

Literatur

je nach Thema der Arbeit

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 23.08.2024 09:05