Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030234 MC Moot Court aus Arbeitsrecht (2020S)
für Diplomand*Innen und Dissertant*Innen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Do 12.03.2020 23:59
- Abmeldung bis Fr 13.03.2020 23:59
Details
max. 12 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
VB: 09.03.2020, 16:00 Uhr am Instiut, Zimmer 001
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Individuelle Beurteilung auf Basis der Leistungen bei Erstellung des Schriftsatzes und im Rahmen der mündlichen Verhandlung sowie der aktiven Mitarbeit in der Lehrveranstaltung und in den Gruppen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Lehrveranstaltung bzw. des Moot Courts zu erbringen. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Terminen. Einmaliges Fehlen (mit Entschuldigung aus wichtigen Gründen) wird toleriert. Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des MC-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die Beurteilung ist der Gesamteindruck maßgeblich.
Prüfungsstoff
Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand der verfassten Schriftsätze in Bezug auf den Thermenschwerpunkt Arbeitszeitrecht sowie die mündliche Verhandlung des fiktiven Falles und der aktiven Mitarbeit.
Literatur
Wird bekannt gegeben bzw ist eigenständig zu erarbeiten.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 26.04.2023 00:11
- einen tabellarischen Kurzlebenslauf, der die Noten aus den bereits absolvierten arbeitsrechtlichen Fächern beinhaltet
(Bitte beachten Sie dabei folgendes Format: Times New Roman, 12 cm, 1,5 Zeilenabstand)Die tatsächliche Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist nur nach positiver Evaluierung ihrer Bewerbung möglich.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Absolvierung der mündlichen Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht, Freude an Teamarbeit und Begeisterung am Arbeitsrecht sowie die Bereitschaft, die Universität Wien beim Finale am 22.6.2020 vertreten zu wollen. Gerne können Sie bereits in Ihrer Bewerbung eine/n Teamkameradin/en vorschlagen.Nach dem erfolgreichen Absolvieren der Lehrveranstaltung ist die Anrechnung der Schriftsätze als Diplomand*innen Seminararbeit möglich.