Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030261 UE Vorbereitung auf die FÜM I - Europarechtlicher Teil (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 01.11.2016 00:01 bis Fr 02.12.2016 23:59
- Abmeldung bis Fr 02.12.2016 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 05.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 06.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 07.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Montag 12.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 13.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 14.12. 16:00 - 20:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
-Die Note setzt sich aus einem schriftlichen Zwischentest (20 Punkte) sowie einem schriftlichen Abschlusstest (30 Punkte) zusammen. Mitarbeit ist freiwillig und verbessert die Note (1,5 Punkte für jedes Mitarbeitsplus).
-Punkteschlüssel: Sehr gut: 48 - 50 und mehr; Gut: 41 - 47; Befriedigend: 33 - 40; Genügend: 25 - 32; Nicht genügend: 0- 24
-Die Texte zur FÜM I (EUV, AEUV, GRC...) sollten während der Tests verwendet werden.
-Punkteschlüssel: Sehr gut: 48 - 50 und mehr; Gut: 41 - 47; Befriedigend: 33 - 40; Genügend: 25 - 32; Nicht genügend: 0- 24
-Die Texte zur FÜM I (EUV, AEUV, GRC...) sollten während der Tests verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es müssen mindestens 25 Punkte erreicht werden (siehe Art der Leistungskontrolle).
Prüfungsstoff
Literatur
A. Pflichtliteratur (ab dem FÜM I-Prüfungstermin November 2016):
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (1. Aufl. 2016, Verlag Facultas)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis, 23. Auflage vom 1.2.2016; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Roland Bieber / Astrid Epiney / Marcel Haag, Die Europäische Union (11. Aufl. 2015)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2015)
-Hubert Isak, Europarecht I (2-teilig; LexisNexis, 7. Aufl. 2014)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 6. Aufl. 2014)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (1. Aufl. 2016, Verlag Facultas)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis, 23. Auflage vom 1.2.2016; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Roland Bieber / Astrid Epiney / Marcel Haag, Die Europäische Union (11. Aufl. 2015)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2015)
-Hubert Isak, Europarecht I (2-teilig; LexisNexis, 7. Aufl. 2014)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 6. Aufl. 2014)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Die wichtigsten Aspekte des Stoffs werden im Rahmen von einführenden Präsentationen sowie Musterfragen und kleinen Fällen durchbesprochen.