030271 PR Praktikum: Österreichischer Grundrechtsschutz in der Praxis (2016S)
Labels
Um sich entsprechend in die Lehrveranstaltung einbringen und auch von ihr profitieren zu können, wird empfohlen, diese erst bei Vorliegen von Grundkenntnissen des öffentlichen Rechts und des Grundrechtsschutzes zu besuchen.Anwesenheit:
Grundsätzlich ist eine ständige Anwesenheit erforderlich. Die Abwesenheit zu einem Termin des Theorieteils und zwei Exkursionsterminen wird jedoch toleriert. Jedenfalls erforderlich ist die Teilnahme am Prozessspiel (Beurteilungskriterium).Abmeldung:
Wer ohne Entschuldigung weder zur Vorbesprechung noch zum 1. Theorieteil erscheint, wird - sollte dafür nachträglich nicht ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden - den Vorgaben der Satzung der Universität Wien entsprechend von der Lehrveranstaltung abgemeldet.
Eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung durch die LehrveranstaltungsteilnehmerInnen selbst ist bis 11.04.2016 per E-Mail an barbara.weichselbaum@univie.ac.at möglich.
An/Abmeldung
- Anmeldung von Mo 01.02.2016 00:01 bis Fr 11.03.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Vorbesprechung: DO 17.03.2016 15.00-16.30 SEM 31
Theorieteil: MO 11.04.2016 15.00-18.00 SEM 31
MO 02.05.2016 15.00-18.00 SEM 43
Schriftlicher Test: MO 23.05.2016 15.00-16.30 SEM 34
Prozessspiel: MI 15.06.2016, von 10.00 bis ca. 15.30 (mit einstündiger Mittagspause), Festsaal des Stöcklgebäudes am Campus (Altes AKH)
Termine für den Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen:
Diese Termine werden - um die Teilnahme an möglichst allen Terminen für alle zu ermöglichen - in Absprache mit den Studierenden in den Monaten April, Mai und Juni stattfinden.
Bitte daher zur Vorbesprechung unbedingt einen Terminkalender mitnehmen!
Keine Terminkoordination bzw. -planung ist leider hinsichtlich des Besuchs einer mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof möglich (Verhandlungstermine werden immer erst ein bis zwei Wochen vorher vom Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben).
- Donnerstag 17.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
- Montag 11.04. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 02.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 23.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.
Gewichtung bei der Beurteilung: Test: 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele: Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote GutErlaubte Hilfsmittel für den Test: Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen LehrveranstaltungsteilnehmerInnen.
1. Theorieteil: In vier Lehrveranstaltungseinheiten à 90 Minuten, die auf zwei Termine geblockt werden, wird ein Überblick über den Grundrechtsschutz in Österreich geboten.
2. Prozessspiel: Weitere drei Lehrveranstaltungseinheiten sollen einem am 15.06.2016 stattfindenden Prozessspiel unter aktiver Beteiligung der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen gewidmet sein. Das Thema des Prozessspiels und die Verteilung der Rollen - die auch jeweils die Ausarbeitung von Schriftsätzen beinhalten - werden im Rahmen des Theorieteils bekannt gegeben bzw vereinbart werden.
3. Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen: Ca. sieben Lehrveranstaltungseinheiten sollen schließlich dem Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen dienen. Geplant sind unter anderem Führungen beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof sowie der Besuch von mündlichen Verhandlungen beim Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht. Des Weiteren werden wir auch Einblicke in die praktische Arbeit der Volksanwaltschaft erhalten. Details zum Besuchsprogramm werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden in weiterer Folge auch auf der Lernplattform Moodle abrufbar sein.