Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030271 PR Praktikum: Österreichischer Grundrechtsschutz in der Praxis (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Do 05.03.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 09.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 16.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 23.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 30.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 04.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 11.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 15.06. 10:00 - 17:00 Studienraum Biophysik.Chemie 2C505 5.OG UZA II
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
"Update" bzw Änderung aufgrund des Notbetriebes der Uni Wien mit Stand 25.3.2020: schriftliche Hausarbeit mit spätestem Abgabetermin 11.05.2020 - siehe dazu näher auf Moodle - statt "Schriftlicher Test über den im Theorieteil vermittelten Stoff (Termin: 11.05.2020, 15.00-16.30)."
Bewertung der schriftlichen Ausarbeitungen und der mündlichen Leistungen im Rahmen des Prozessspiels.
Erlaubte Hilfsmittel für die Hausarbeit (statt: "den Test"): Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen Lehrveranstaltungsteilnehmer_innen.
Bewertung der schriftlichen Ausarbeitungen und der mündlichen Leistungen im Rahmen des Prozessspiels.
Erlaubte Hilfsmittel für die Hausarbeit (statt: "den Test"): Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen Lehrveranstaltungsteilnehmer_innen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positive Beurteilung bei positiver Benotung sowohl der schriftlichen Hausarbeit (statt "des schriftlichen Tests") als auch zumindest einer der im Rahmen des Prozessspiels erbrachten Leistungen (bei Einräumung einer Wiederholungsmöglichkeit für die schriftliche Hausarbeit [statt: "den schriftlichen Test"]).
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.
Gewichtung bei der Beurteilung: Hausarbeit (statt "Test"): 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele:
Hausarbeit (statt "Test"): Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Hausarbeit (statt "Test"): Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Hausarbeit (statt "Test"): Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.
Gewichtung bei der Beurteilung: Hausarbeit (statt "Test"): 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele:
Hausarbeit (statt "Test"): Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Hausarbeit (statt "Test"): Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Hausarbeit (statt "Test"): Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Prüfungsstoff
Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes durch die Lehrveranstaltungsleiterin im Rahmen eines Theorieteiles, darauf aufbauend Vertiefung dieser Kenntnisse durch Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen ("Update" bzw Änderung Stand 30.04.2020: Besuche durch Videozuschaltungen ersetzt), Überprüfung dieser Kenntnisse durch eine schriftliche Hausarbeit (statt: "einen schriftlichen Test"), aktive Partizipation der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen durch Übernahme von Rollen im Rahmen des Prozessspieles (Verfassen von Schriftsätzen und Teilnahme an einer fiktiven Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof)
Literatur
Der Inhalt des Theorieteils wird in Form von PPT-Präsentationen vermittelt, die auf der Lernplattform Moodle online gestellt und via Moodle Collaborate von der LV-Leiterin im interaktiven Austausch mit den Studierenden präsentiert werden. Basisliteratur für die Lehrveranstaltung sind die "klassischen" Lehrbücher des Verfassungsrechts; weitere Literaturhinweise erfolgen ebenfalls auf Moodle.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:15
"Update": Der im Folgenden ersichtliche und mit Anführungszeichen als bisheriges Programm gekennzeichnete Ablauf der Lehrveranstaltung wurde aus Anlass des Notbetriebs mit Stand 25.3.2020 wie folgt geändert:
Der Theorieteil wird ausschließlich über Moodle vermittelt.
Statt eines Tests soll eine schriftliche Hausarbeit (Näheres dazu auf Moodle) bis zum Testtermin an die LV-Leiterin per E-Mail übermittelt werden."Die Lehrveranstaltung wird sich aus drei Teilen zusammensetzen:
1. Theorieteil: Nach der Vorbesprechung in der Lehrveranstaltungseineheit am 09.03.2020 wird in vier Lehrveranstaltungseinheiten à 90 Minuten ein Überblick über den Grundrechtsschutz in Österreich geboten werden. Über den Inhalt des Theorieteiles wird es in der Lehrveranstaltungseinheit am 11.05.2020 einen "open book"-Test geben (siehe näher unter "Art der Leistungskontrolle").
2. Prozessspiel: Weitere drei Lehrveranstaltungseinheiten sollen einem am 15.06.2020 von 10.00 bis 15.30 (inkl Mittagspause) stattfindenden Prozessspiel unter aktiver Beteiligung der Lehrveranstaltungsteilnehmer_innen gewidmet sein. Das Thema des Prozessspiels und die Verteilung der Rollen - die auch jeweils die Ausarbeitung von Schriftsätzen beinhalten - werden im Rahmen des Theorieteils bekannt gegeben bzw vereinbart werden.
3. Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen: Ca. sechs Lehrveranstaltungseinheiten sollen schließlich dem Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen dienen. Geplant sind unter anderem Führungen beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof sowie der Besuch von mündlichen Verhandlungen beim Verfassungsgerichtshof und bei einem Verwaltungsgericht. Außerdem werden wir etwa auch Einblicke in die praktische Arbeit der Volksanwaltschaft erhalten. Weitere Details zum Besuchsprogramm werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden in weiterer Folge auch auf der Lernplattform Moodle abrufbar sein. Die Besuchstermine werden – um die Teilnahme an möglichst allen Terminen für alle zu ermöglichen – in Absprache mit den Studierenden stattfinden. Bitte daher zur Vorbesprechung unbedingt einen Terminkalender mitnehmen!"
"Update" bzw Änderung mit Stand 30.04.2020: Da es keine Exkursionen geben kann, werden diese durch Video-Zuschaltungen von Expert*innen ersetzt. Nähere Hinweise dazu erfolgen auf Moodle. Das Prozessspiel am 15.06.2020 wird in Form einer Videokonferenz stattfinden.