Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030274 SE Medienfreiheit - Anspruch und Wirklichkeit in Europa (2015W)

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Termine: 11. - 13.01.2016 im Bildungshaus stift Zwettl/NÖ

Weitere Termine werden in der VB und auf Moodle bekanntgegeben.

Unterbringung, Kosten, Reservierung und Stornierung

Die Unterbringung erfolgt im Bildungshaus des Stiftes Zwettl, das im Waldviertel, Niederös-terreich, gelegen ist (http://www.stift-zwettl.at/). Bitte beachten Sie, dass im Bildungshaus Hausschuhpflicht besteht, und nehmen Sie entsprechende Schuhe mit.

Die voraussichtlichen Kosten betragen:
o Halbpension mit Frühstück und Mittagessen im Zweibettzimmer mit Dusche und WC EUR 54 bzw mit Etagendusche und WC EUR49
o Bei nur einer Nächtigung jeweils EUR 5 Aufschlag
o Einbettzimmerzuschlag EUR 8 pro Nächtigung

Die Kosten für die Unterbringung sind im Bildungshaus während des Seminars zu begleichen.

Die Zimmerreservierung hat unabhängig von der Seminaranmeldung bis 30.11.2015 per E-Mail an n.radovic@univie.ac.at zu erfolgen.

Bei Absagen nach dem 30.11.2015 fallen Stornogebühren an (es sei denn, Sie legen im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vor), und zwar:
o später als 30 Tage vor Seminarbeginn 20% der Pensionskosten und
o später als 10 Tage vor Seminarbeginn 30% der Pensionskosten.
Nicht konsumierte Mahlzeiten können nur dann bei der Abrechnung berücksichtigt werden, wenn Sie einen Tag vorher abbestellt werden.

Anreise

Die Anreise, die am besten mit einem Auto erfolgt, aber auch öffentlich mit Bahn (bis Krems) und Bus (Haltestelle Stift Zwettl) möglich ist, ist von den Studierenden selbst zu organisieren. Wir ersuchen Sie allerdings, auf MOODLE Auto-Mitfahrgelegenheiten bekannt zu geben und sich im Forum Mitfahrgelegenheiten mit Ihren KollegInnen abzusprechen.

  • Mittwoch 14.10. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In diesem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen der Medienfreiheit anhand der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der OSZE-Verpflichtungen der Realität in Mitgliedstaaten der EU, des Europarats und der OSZE gegenübergestellt und anhand von Fallbeispielen diskutiert, die vielfach durch politische Verfolgung von JournalistInnen und politische, wirtschaftliche Repression von Medien-unternehmen gekennzeichnet ist. Die Studierenden haben schriftliche Referate zu verfassen, die im Laufe des Seminars präsentiert und diskutiert werden.

Anrechenbarkeit

Das Seminar ist für das Diplom- oder Dissertationsstudium der Rechtswissenschaften sowie für den Wahlfachkorb Grund- und Menschenrechte anrechenbar (6 ECTS).

Achtung: seit 01.10.2013 ist eine gleichzeitige Anrechnung sowohl als DiplomandInnensemi-nar als auch als Wahlfachveranstaltung nicht mehr möglich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

In der Vorbesprechung am 14.10.2015 werden die Referatsthemen vergeben.

Von den Studierenden sind in der Folge schriftliche Referate zu verfassen, die während des Blockseminars auch mündlich zu präsentieren sind.

Bis 08.11.2015 sind zu den Referaten 1-2-seitige Konzepte samt Literaturhinweisen zu verfassen und der Seminarleitung per E-Mail zu übermitteln (im WORD-Format zur Kommentierung im Track-Modus das Dokument bitte mit Namen der/s VerfasserIn und thematischem Stichwort bezeichnen!).

Zu den Konzepten erhalten Sie in der Folge Kommentare und allfällige weitere Hinweise. Ein Feedback zu den Konzepten durch die Seminarleitung erfolgt bis 27.11.2015.

Die schriftlichen Referate sind bis zum 04.01.2016 auf MOODLE online zu stellen und zusätzlich an die Seminarleitung zu versenden. Sie sollen einen Umfang von 50.000 (Dip-lomstudium, bitte vermerken!) bzw 60.000 Zeichen (Dissertationsstudium, bitte vermer-ken!) inkl. Leerzeichen haben sowie einen wissenschaftlichen Anmerkungsapparat und ein Literaturverzeichnis aufweisen.

Der Vortrag der mündlichen Referate sollte maximal 20 Minuten dauern und sich daher auf das Wesentliche konzentrieren. Zur Unterstützung Ihres Vortrags sollten Sie eine Power-Point-Präsentation oder ein Handout verwenden. Sie sollten frei sprechen, das schriftliche Referat keinesfalls vorlesen. Für die Diskussion sind ca. 30 Minuten vorgesehen.

Die Seminararbeiten können nach dem Seminar nochmals überarbeitet werden und sind in ihrer endgültigen Fassung bis spätestens 30.06.2016 zu übermitteln.

Wissenschaftliche Arbeitsweise und Plagiate

Es gelten die üblichen Zitierregeln (siehe Friedl/Loebenstein, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen AZR, 7. Auflage [2012], sowie Keiler/Bezemek/Müller, leg cit3 Leitfaden für juristisches Zitieren, 3. Auflage [2013]), wobei Abweichungen erlaubt sind, soweit die Zitierweise logisch, einheitlich und nachvollziehbar ist.

Achten Sie auf eine umfassende und genaue Dokumentation der verwendeten Quellen ein-schließlich präziser Wortzitate, um einem allfälligen Plagiatsvorwurf zu entgehen!

Beachten Sie in diesem Zusammenhang die studien-, zivil- und strafrechtlichen Folgen eines Plagiats auf der Homepage der Studienpräses: http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15